
Der Rat der EU verabschiedete am 23. Februar 2026 seine Verhandlungsposition, die Österreich ermächtigt, sein bilaterales Straßenverkehrsabkommen von 1958 mit der Schweiz zu ändern. Dadurch dürfen regelmäßige Bus- und Reisebusunternehmen künftig Fahrgäste innerhalb eines definierten Grenzstreifens auf beiden Seiten der Grenze aufnehmen und absetzen. Bisher war sogenanntes Kabotageverkehr – also der innerstaatliche Transport durch ausländische Anbieter – verboten, da der Personenverkehr eine ausschließliche EU-Kompetenz ist; jede Lockerung bedurfte daher der Zustimmung Brüssels.
Nach dem Entwurf wird der Kabotageverkehr auf die Vorarlberger Bezirke Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Landeck auf österreichischer Seite sowie die angrenzenden Schweizer Kantone St. Gallen, Thurgau und Graubünden beschränkt. Die Betreiber müssen weiterhin eine echte grenzüberschreitende Verbindung anbieten, können jedoch Zwischenhalte bedienen. Dies bietet Pendlern und Besuchern mehr Fahrplanoptionen und ermöglicht den Verkehrsunternehmen, die Auslastung zu verbessern und Leerfahrten zu reduzieren.
Für Mobilitätsmanager beseitigt die Änderung eine regulatorische Hürde: Firmen-Shuttles oder vertraglich gebundene Busdienste, die täglich die Grenze überqueren, können nach Inkrafttreten der Änderung Mitarbeiter an mehreren Haltestellen einsammeln, statt nur an der ersten jenseits der Grenze. Dies dürfte die Fahrzeiten verkürzen, Kosten senken und Arbeitgeber mit dezentralen Belegschaften in der Bodensee-Alpenrhein-Region unterstützen.
Die Maßnahme steht auch im Einklang mit dem Ziel der Schweiz, den Verkehr vom privaten Pkw auf den öffentlichen Nahverkehr zu verlagern. Bern hat seine Bereitschaft signalisiert, die österreichische Änderung nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens in das Schweizer Recht zu übernehmen. Das Europäische Parlament wird die Angelegenheit voraussichtlich vor dem Sommer prüfen, sodass die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten könnten.
Nach dem Entwurf wird der Kabotageverkehr auf die Vorarlberger Bezirke Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Landeck auf österreichischer Seite sowie die angrenzenden Schweizer Kantone St. Gallen, Thurgau und Graubünden beschränkt. Die Betreiber müssen weiterhin eine echte grenzüberschreitende Verbindung anbieten, können jedoch Zwischenhalte bedienen. Dies bietet Pendlern und Besuchern mehr Fahrplanoptionen und ermöglicht den Verkehrsunternehmen, die Auslastung zu verbessern und Leerfahrten zu reduzieren.
Für Mobilitätsmanager beseitigt die Änderung eine regulatorische Hürde: Firmen-Shuttles oder vertraglich gebundene Busdienste, die täglich die Grenze überqueren, können nach Inkrafttreten der Änderung Mitarbeiter an mehreren Haltestellen einsammeln, statt nur an der ersten jenseits der Grenze. Dies dürfte die Fahrzeiten verkürzen, Kosten senken und Arbeitgeber mit dezentralen Belegschaften in der Bodensee-Alpenrhein-Region unterstützen.
Die Maßnahme steht auch im Einklang mit dem Ziel der Schweiz, den Verkehr vom privaten Pkw auf den öffentlichen Nahverkehr zu verlagern. Bern hat seine Bereitschaft signalisiert, die österreichische Änderung nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens in das Schweizer Recht zu übernehmen. Das Europäische Parlament wird die Angelegenheit voraussichtlich vor dem Sommer prüfen, sodass die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten könnten.