
Brüssel hat am 24. Februar 2026 einen entscheidenden Schritt unternommen, um die Mobilität von Personen und Waren zwischen der Schweiz und der Europäischen Union neu zu gestalten. In einer einstimmigen Entscheidung erteilten die EU-Minister der Europäischen Kommission das Mandat, ein umfassendes Paket von 18 Abkommen – informell als „Bilaterale III“ bezeichnet – zu unterzeichnen. Diese aktualisieren bestehende Vereinbarungen zur Freizügigkeit, zum Luft- und Landverkehr sowie zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen und eröffnen völlig neue Kapitel zu Lebensmittelsicherheit, öffentlicher Gesundheit und Stromzusammenarbeit.
Kernstück des Pakets ist ein modernisiertes Abkommen über die Freizügigkeit der Personen. Entwürfe, die Mobilitätsberatern vorliegen, bestätigen, dass die Schweiz künftige Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen und Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung automatisch an EU-Recht anpassen wird, was den Verwaltungsaufwand bei innerbetrieblichen Versetzungen und Grenzgängern verringert. Ein begleitendes institutionelles Protokoll richtet ein gemeinsames Governance-System mit verbindlicher Schiedsgerichtsbarkeit ein – eine langjährige Forderung Brüssels, um die einheitliche Anwendung der Regeln an Flughäfen, Bahnhöfen und kantonalen Migrationsämtern zu gewährleisten.
Firmenreisemanager werden die überarbeiteten Protokolle zum Luft- und Landverkehr begrüßen. Das Luftverkehrsabkommen hebt die letzten Beschränkungen für Wet-Leasing auf und gewährt Schweizer Fluggesellschaften Kabotagerechte für Fracht innerhalb der EU, sofern umgekehrt dieselben Rechte auf Schweizer Gebiet gewährt werden. Die Ergänzungen im Landverkehr führen ausschließlich digitale CMR-Frachtbriefe ein und erkennen EU-Smart-Tachograph-Daten bei Schweizer Straßenkontrollen an, was die Einhaltung der Vorschriften für Logistikunternehmen entlang des Rheinkorridors erleichtert.
Das Inkrafttreten hängt weiterhin von Bern ab. Der Bundesrat muss die Texte dem Parlament vorlegen und gegebenenfalls einem fakultativen Referendum unterziehen. Dennoch schafft das grüne Licht des Rates der EU die rechtliche Grundlage für die vorläufige Anwendung bestimmter technischer Kapitel bereits Mitte 2026. Multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz raten ihren mobilen Mitarbeitenden daher, die Umsetzungstermine kantonal genau zu verfolgen, insbesondere hinsichtlich der Rechte für mitreisende Familienangehörige und der Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Für global mobile Talente bietet das Abkommen die Aussicht auf reibungsloses Geschäftsreisen, verbesserte Sozialversicherungsportabilität und größere Rechtssicherheit – es festigt die Position der Schweiz als regionales Talentzentrum und erleichtert EU-Unternehmen den Zugang zum Schweizer Markt.
Kernstück des Pakets ist ein modernisiertes Abkommen über die Freizügigkeit der Personen. Entwürfe, die Mobilitätsberatern vorliegen, bestätigen, dass die Schweiz künftige Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen und Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung automatisch an EU-Recht anpassen wird, was den Verwaltungsaufwand bei innerbetrieblichen Versetzungen und Grenzgängern verringert. Ein begleitendes institutionelles Protokoll richtet ein gemeinsames Governance-System mit verbindlicher Schiedsgerichtsbarkeit ein – eine langjährige Forderung Brüssels, um die einheitliche Anwendung der Regeln an Flughäfen, Bahnhöfen und kantonalen Migrationsämtern zu gewährleisten.
Firmenreisemanager werden die überarbeiteten Protokolle zum Luft- und Landverkehr begrüßen. Das Luftverkehrsabkommen hebt die letzten Beschränkungen für Wet-Leasing auf und gewährt Schweizer Fluggesellschaften Kabotagerechte für Fracht innerhalb der EU, sofern umgekehrt dieselben Rechte auf Schweizer Gebiet gewährt werden. Die Ergänzungen im Landverkehr führen ausschließlich digitale CMR-Frachtbriefe ein und erkennen EU-Smart-Tachograph-Daten bei Schweizer Straßenkontrollen an, was die Einhaltung der Vorschriften für Logistikunternehmen entlang des Rheinkorridors erleichtert.
Das Inkrafttreten hängt weiterhin von Bern ab. Der Bundesrat muss die Texte dem Parlament vorlegen und gegebenenfalls einem fakultativen Referendum unterziehen. Dennoch schafft das grüne Licht des Rates der EU die rechtliche Grundlage für die vorläufige Anwendung bestimmter technischer Kapitel bereits Mitte 2026. Multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz raten ihren mobilen Mitarbeitenden daher, die Umsetzungstermine kantonal genau zu verfolgen, insbesondere hinsichtlich der Rechte für mitreisende Familienangehörige und der Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Für global mobile Talente bietet das Abkommen die Aussicht auf reibungsloses Geschäftsreisen, verbesserte Sozialversicherungsportabilität und größere Rechtssicherheit – es festigt die Position der Schweiz als regionales Talentzentrum und erleichtert EU-Unternehmen den Zugang zum Schweizer Markt.
Quelle: Council of the EU press release