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EU-Visaarbeitsgruppe plant Sitzung am 3. März mit der Schweiz zur Überprüfung der Politikstrategie und der Aussetzung Georgiens

Feb. 26, 2026
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EU-Visaarbeitsgruppe plant Sitzung am 3. März mit der Schweiz zur Überprüfung der Politikstrategie und der Aussetzung Georgiens
Eine Mitteilung des Rates der Europäischen Union vom 25. Februar 2026 lädt zur nächsten Sitzung der Visa-Arbeitsgruppe / Gemischten Komitees (EU + Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) am 3. März 2026 in Brüssel ein. Die vorläufige Tagesordnung sieht eine Präsentation der Europäischen Kommission zur neuen Visapolitikstrategie sowie einen Informationspunkt zur möglichen Aktivierung des Visasuspendierungsmechanismus gegen Georgien vor. Die Schweiz nimmt als Schengen-assoziiertes Land am Komitee teil; alle hier diskutierten politischen Änderungen – etwa strengere Suspendierungskriterien für visafreie Drittstaaten – würden automatisch in die Schweizer Grenzpraxis einfließen. Das Format des Gemischten Komitees („1 + 2“) ermöglicht es Schweizer Diplomaten, gemeinsam mit Experten der EU-Mitgliedstaaten bei Themen wie Freizügigkeit, Überziehungsstatistiken oder der Interoperabilität von Sicherheitsüberprüfungen mitzuwirken. Ein zentrales Anliegen im Bereich der Geschäftsreisefreiheit ist der Vorstoß der Kommission zur stärkeren Digitalisierung der Kurzaufenthaltsvisa-Verfahren sowie zur Haftung der Beförderer für die Beförderung unzulässiger Passagiere. Schweizer Fluggesellschaften, die von Nicht-Schengen-Flughäfen aus operieren, sowie Arbeitgeber, die Geschäftsreisende sponsern, könnten bei Annahme der Strategie strengere Vorabprüfungen auferlegt bekommen. Der Verweis auf Georgien in der Tagesordnung unterstreicht die anhaltende politische Sensibilität aufgrund der hohen Überziehungsraten. Sollte die EU letztlich den Suspendierungsmechanismus auslösen, wäre die Schweiz verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen wieder Visa für georgische Staatsangehörige einzuführen – eine Änderung, die grenzüberschreitende Projektarbeiten in Branchen wie Bau und IT, in denen georgische Spezialisten häufig als Subunternehmer tätig sind, erheblich beeinträchtigen würde. Teams im Bereich globale Mobilität sollten die Beratungen am 3. März genau verfolgen. Zwar werden bei dieser Sitzung keine verbindlichen Entscheidungen erwartet, doch deuten die Komiteeschlüsse oft auf kommende formelle Regulierungsentwürfe hin. Eine frühzeitige Kenntnis ermöglicht es Schweizer Unternehmen, ihre Talentbeschaffungsstrategien und Reise-Risikobewertungen rechtzeitig an neue Vorgaben anzupassen.
Quelle: Council of the European Union – Meeting Notice

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