
Die Palermitanische Ausgabe der Regionalzeitung La Sicilia berichtet über eine sri-lankische Großmutter, deren Familienvisum für einen Kurzaufenthalt von der italienischen Botschaft in Colombo trotz umfangreicher Sponsoring-Dokumente abgelehnt wurde. Am 25. Februar erließ das Verwaltungsgericht Lazio (TAR) eine Eilentscheidung, die die Botschaft anwies, den Antrag „mit sofortiger Wirkung“ neu zu prüfen, unter Berufung auf das verfassungsmäßige Recht auf Familienzusammenführung. Wenige Stunden später wurde das Visum erteilt, sodass die Frau zur Geburt ihres Enkelkindes nach Palermo reisen konnte. Die Anwälte argumentierten, dass die Konsularbeamten nur allgemeine Gründe – wie Zweifel am Reisezweck und den finanziellen Mitteln – anführten und dabei Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge sowie eine private Krankenversicherung, die vom Sohn vorgelegt wurden, ignorierten. Der Sohn besitzt eine langfristige Aufenthaltserlaubnis und arbeitet in Palermo. Das TAR erkannte an, dass die Ablehnung unverhältnismäßig war und humanitäre sowie familiäre Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Der Fall verdeutlicht einen wachsenden Trend: Italienische Verwaltungsgerichte kippen zunehmend standardisierte Visumsablehnungen, die keine detaillierte Begründung enthalten. Für Mobility-Teams ist dies eine Erinnerung, detaillierte Nachweise vorzulegen und gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten, der nun elektronisch eingereicht und in dringenden Fällen innerhalb weniger Tage entschieden werden kann. Konsularische Quellen geben privat zu, dass die hohen Ablehnungsquoten bei Familienunterstützungsvisa auf Arbeitsbelastung und Betrugsbefürchtungen zurückzuführen sind. Das Außenministerium hat jedoch neue Richtlinien herausgegeben, die Beamte verpflichten, fehlende Dokumente konkret zu benennen und Fälle mit dringenden familiären Betreuungsgründen zu priorisieren. Unternehmensimmigrationsberater erwarten, dass das Urteil künftig in Berufungsverfahren zitiert wird, was Botschaften zu klareren Standards zwingen und die Unvorhersehbarkeit bei der Bearbeitung von Angehörigenvisa verringern könnte.
Quelle: La Sicilia (Palermo edition)