
ROM – Das italienische Arbeitsministerium hat die Richtlinie Nr. 531 veröffentlicht, die die territoriale Aufteilung der 43.300 nicht-saisonalen Arbeitserlaubnisse für 2026 im Rahmen des dreijährigen Einwanderungs-Flussdekrets (2026–2028) bestätigt. Das Rundschreiben vom 16. Februar, das am 20. Februar im Online-Register des Ministeriums veröffentlicht und an die regionalen Arbeitsämter verteilt wurde, setzt die nationalen Quoten in konkrete Einstellungsmöglichkeiten für Arbeitgeber in den Bereichen Produktion, Logistik, Gastgewerbe und häusliche Pflege um. Von den insgesamt 43.300 Plätzen sind 25.000 für Staatsangehörige von 40 „Partner“-Ländern reserviert, darunter Albanien, Marokko, Indien und die Philippinen. Weitere 18.000 Arbeitserlaubnisse sind für Länder vorgesehen, die im Laufe des Jahres neue Arbeitsmigrationsabkommen mit Italien abschließen, während 300 Plätze für Staatenlose und Flüchtlinge reserviert sind. Die regionalen Arbeitsinspektionen müssen nun spezielle Online-Schalter im „ALI“-Portal einrichten, um Anträge von Arbeitgebern auf Arbeitserlaubnisse entgegenzunehmen und die Nutzung in Echtzeit zu überwachen. Im Gegensatz zu den Vorjahren können ungenutzte Kontingente nun innerhalb des Jahres an Regionen mit Arbeitskräftemangel umverteilt werden – eine Änderung, die von den nördlichen Industrieregionen begrüßt, von einigen südlichen Regionen jedoch kritisiert wird, die einen Mangel an verfügbaren Arbeitserlaubnissen befürchten. Branchenverbände aus Bau- und Agrarlebensmittelbereichen kündigen an, sich für eine zweite Quotenfreigabe vor dem Sommer einzusetzen, falls die Nachfrage das Angebot übersteigt – wie bereits 2025, als die Obergrenze in weniger als vier Wochen erreicht wurde. Für multinationale Unternehmen beseitigt die Veröffentlichung Unsicherheiten bei der Personalplanung. Personalabteilungen sollten die Sponsoring-Dokumente frühzeitig vorbereiten, da polizeiliche Führungszeugnisse und Wohnungsnachweise zusammen mit den Stellenangeboten im „ALI“-System hochgeladen werden müssen; unvollständige Anträge werden automatisch abgelehnt. Die Bearbeitungszeiten lagen im Vorjahr im Durchschnitt bei 28 Tagen, können in Spitzenzeiten jedoch bis zu 60 Tage betragen. Arbeitgeber werden daran erinnert, dass Einreisevisa innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung abgestempelt werden müssen, da sonst die Arbeitserlaubnis verfällt. Das Dekret steht zudem im Einklang mit der EU-Blue-Card-Reform: Hochqualifizierte Bewerber, die die Blue-Card-Kriterien erfüllen, können außerhalb der Quoten beantragen. Unternehmen, die Manager, Ingenieure oder IT-Spezialisten einstellen, sollten daher prüfen, ob der flexiblere Blue-Card-Weg gegenüber den streng begrenzten Flussi-Kanälen vorzuziehen ist.
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