
Italienische Urlauber und Geschäftsreisende, die nach Großbritannien reisen, haben nur noch einen Tag, um visafrei spontan zu bleiben. In einer Pressemitteilung vom 24. Februar, veröffentlicht im Quotidiano del Sud, erinnerte das italienische Außenministerium die Bürger daran, dass ab 25. Februar 2026 um 00:00 Uhr jeder Kurzzeitbesucher im Vereinigten Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorweisen muss. Die ETA ist eine mobile App-Vorabgenehmigung, die 20 Pfund kostet und normalerweise innerhalb weniger Minuten ausgestellt wird. Das britische Innenministerium empfiehlt jedoch, den Antrag mindestens drei Werktage vor Abreise zu stellen, um eine Verweigerung des Boardings zu vermeiden. Die ETA ist zwei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses und gilt für Tourismus, Geschäftsreisen, Studienaufenthalte bis zu sechs Monaten sowie Transit. Britische und irische Staatsangehörige sind ausgenommen.
Für italienische Unternehmen bedeutet die Änderung zusätzliche Compliance-Schritte bei Last-Minute-Reisen: Reiseverantwortliche müssen Passdaten früher erfassen, ETA-Prüfungen in Genehmigungsprozesse integrieren und Reisendenprofile in Online-Buchungssystemen aktualisieren. Fluggesellschaften auf der Strecke Italien–Großbritannien – ITA Airways, easyJet, Ryanair und British Airways – sind gesetzlich verpflichtet, den ETA-Status im Rahmen der API-Datenübermittlung (Advance Passenger Information) zu überprüfen; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Pfund pro Flug.
Konsularbeamte betonten, dass die ETA **kein** Visum ist und die Arbeitserlaubnisregelungen nicht ändert. Italiener, die eine bezahlte Beschäftigung aufnehmen oder länger als sechs Monate bleiben, müssen weiterhin vor der Reise das entsprechende britische Visum beantragen. Die Umstellung könnte jedoch Wintersportfans und Mitarbeiter der Olympischen Spiele Mailand–Cortina 2026, die zwischen Italien und Großbritannien pendeln, überraschen. Unternehmen werden dringend gebeten, Reisendenlisten zu prüfen und Sammelanträge für ETAs umgehend zu stellen.
Blickt man in die Zukunft, wird die ETA mit dem EU-eigenen ETIAS-System – geplant für Ende 2026 – zusammenarbeiten und so eine vollständig gegenseitige „Reisegenehmigung“ auf beiden Seiten des Ärmelkanals schaffen. Italienische Reiseveranstalter erwarten eine kurze Eingewöhnungsphase ähnlich der Einführung des US-ESTA im Jahr 2009, nach der die Antragszahlen stabil blieben und die Ablehnungsquote unter 1 % sank.
Für italienische Unternehmen bedeutet die Änderung zusätzliche Compliance-Schritte bei Last-Minute-Reisen: Reiseverantwortliche müssen Passdaten früher erfassen, ETA-Prüfungen in Genehmigungsprozesse integrieren und Reisendenprofile in Online-Buchungssystemen aktualisieren. Fluggesellschaften auf der Strecke Italien–Großbritannien – ITA Airways, easyJet, Ryanair und British Airways – sind gesetzlich verpflichtet, den ETA-Status im Rahmen der API-Datenübermittlung (Advance Passenger Information) zu überprüfen; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Pfund pro Flug.
Konsularbeamte betonten, dass die ETA **kein** Visum ist und die Arbeitserlaubnisregelungen nicht ändert. Italiener, die eine bezahlte Beschäftigung aufnehmen oder länger als sechs Monate bleiben, müssen weiterhin vor der Reise das entsprechende britische Visum beantragen. Die Umstellung könnte jedoch Wintersportfans und Mitarbeiter der Olympischen Spiele Mailand–Cortina 2026, die zwischen Italien und Großbritannien pendeln, überraschen. Unternehmen werden dringend gebeten, Reisendenlisten zu prüfen und Sammelanträge für ETAs umgehend zu stellen.
Blickt man in die Zukunft, wird die ETA mit dem EU-eigenen ETIAS-System – geplant für Ende 2026 – zusammenarbeiten und so eine vollständig gegenseitige „Reisegenehmigung“ auf beiden Seiten des Ärmelkanals schaffen. Italienische Reiseveranstalter erwarten eine kurze Eingewöhnungsphase ähnlich der Einführung des US-ESTA im Jahr 2009, nach der die Antragszahlen stabil blieben und die Ablehnungsquote unter 1 % sank.