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Polen hält Pufferzone zu Belarus aufrecht und verlängert Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen bis April 2026

Feb. 27, 2026
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Polen hält Pufferzone zu Belarus aufrecht und verlängert Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen bis April 2026
In einem Morgenbulletin vom 26. Februar 2026 bestätigte die polnische Grenzpolizei, dass der vorübergehende Sperrstreifen von 200 Metern bis 4 Kilometern entlang von 78 km der weißrussischen Grenze weiterhin gilt. Gleichzeitig werden die selektiven Schengen-Kontrollen an den Grenzübergängen zu Deutschland und Litauen bis zum 4. April 2026 verlängert. Die Erklärung folgt auf das Herbstdekret von Innenminister Marcin Kierwiński und liefert erstmals detaillierte operative Zahlen für das Jahr: Am 23. Februar kontrollierten die Beamten an der litauischen Grenze 3.600 Reisende und 2.400 Fahrzeuge, wobei einer Person die Einreise verweigert wurde, sowie fast 4.000 Reisende und 2.000 Fahrzeuge an der deutschen Grenze. Obwohl an diesem Tag keine Versuche einer irregulären Einreise über Belarus registriert wurden, betonen die Behörden, dass die Pufferzone – ursprünglich im Juni 2024 eingeführt – weiterhin notwendig ist, um organisierte Schmuggelaktivitäten einzudämmen und den ökologisch sensiblen Białowieża-Wald zu schützen. Für Teams im Bereich globale Mobilität bedeutet die Ankündigung, dass entsandte Mitarbeiter, die zwischen polnischen und deutschen Werken pendeln, weiterhin Reisepässe oder Personalausweise mitführen und an Stoßzeiten mit 10–15-minütigen Wartezeiten rechnen sollten. Logistikunternehmen, die Just-in-Time-Komponenten über Suwałki (Litauen-Route) transportieren, berichten nur von geringfügigen Verzögerungen, warnen jedoch, dass zufällige Nachkontrollen bis zu einer Stunde zusätzlich kosten können. Die fortgesetzten Kontrollen wirken sich auch auf grenzüberschreitende Home-Office-Regelungen aus: Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland, die gelegentlich in Polen arbeiten, müssen ihren gewöhnlichen Arbeitsort nachweisen können, um Fragen zu Schengen-Überschreitungen zu vermeiden. Arbeitgeber, die EU-Blue-Card- oder innerbetriebliche Versetzungsbewilligungen sponsern, sollten beachten, dass die Pufferzone ohne Sondergenehmigung nicht betreten werden darf; Baustellenbesuche von Projektmitarbeitern nahe der Ostgrenze erfordern eine 48-stündige Voranmeldung bei den örtlichen Grenzschutzbehörden. Das Ministerium betonte, dass alle Maßnahmen mit Artikel 25 des Schengener Grenzkodex übereinstimmen und vor den Osterreisezeiten überprüft werden. Quelle: Tygodnik Solidarność, 24. Februar 2026 (Bulletin mit Bericht vom 26. Februar)
Quelle: Tygodnik Solidarność

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