
Das Parlament hat das Dekret-Gesetz 201/2025 in das Gesetz 27/2026 umgewandelt, das am 28. Februar veröffentlicht, aber auf den 27. Februar 2026 datiert ist. Es schafft einen lang erwarteten Mechanismus für ukrainische Staatsangehörige in Italien, ihre Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2027 zu verlängern. Die Maßnahme bringt die nationalen Regelungen in Einklang mit der EU-Entscheidung zur Verlängerung des Schutzes für Menschen, die durch die russische Invasion vertrieben wurden. Inhaber von Aufenthaltstiteln, die vor dem 24. Februar 2022 – dem von Brüssel festgelegten Stichtag für die Anspruchsberechtigung – ausgestellt wurden, können nun einen einfachen Verlängerungsantrag bei ihrer örtlichen Questura stellen, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. Das Innenministerium wird aktualisierte elektronische Aufenthaltstitel mit dem neuen Ablaufdatum ausstellen. Ukrainer, die nach der ersten großen Fluchtwelle eingetroffen sind, fallen weiterhin unter die üblichen humanitären und familienzusammenführenden Verfahren. Für Arbeitgeber beseitigt die Verlängerung eine drohende Compliance-Herausforderung: Zehntausende ukrainische Beschäftigte in den Bereichen Logistik, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie häusliche Pflege standen vor dem Ablauf ihrer Genehmigungen am 4. März 2026. Die Kontinuität bei Gehaltsabrechnung und Entsenderegelungen ist nun für weitere zwölf Monate gesichert, was den Unternehmen Zeit gibt, den Übergang zu regulären Arbeitserlaubnissen oder langfristigen europäischen Aufenthaltsgenehmigungen zu planen. Wichtig ist auch, dass das Gesetz den Zugang zum italienischen Gesundheitssystem und zu öffentlich geförderten Sprachkursen für die Dauer der verlängerten Aufenthaltserlaubnis bestätigt. Die Kommunen erhalten zweckgebundene Mittel zur Ausweitung der Integrationsunterstützung, während Arbeitsämter befugt sind, Qualifikationsbewertungen zu beschleunigen, damit die Begünstigten in Branchen mit chronischem Fachkräftemangel vermittelt werden können. Migrationsanwälte raten ukrainischen Staatsangehörigen dennoch, frühzeitig einen Antrag zu stellen; viele Questure haben Rückstände von über sechs Wochen. Antragsteller müssen ihren bestehenden Aufenthaltstitel, Reisepass, einen Adressnachweis und vier Passfotos vorlegen; Fingerabdrücke werden nur neu genommen, wenn die gespeicherten Daten im VIS älter als 24 Monate sind.
Quelle: Gazzetta Ufficiale
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