
Der grenzüberschreitende E-Commerce nach Frankreich wird ab dem 1. März 2026 teurer. Jedes Paket mit einem Wert unter 150 € und Versand aus einem Nicht-EU-Land unterliegt dann einer pauschalen Steuer von 2 €, die vom Absender zu zahlen ist und in der Regel an den Käufer beim Checkout weitergegeben wird. Diese Maßnahme, versteckt in Artikel 34 des Haushaltsgesetzes 2026, soll die Flut an Fast-Fashion- und Gadget-Lieferungen eindämmen – viele davon mit künstlich niedrig angegebenem Wert –, die den Zoll überlasten und den heimischen Einzelhandel schwächen.
Für Fachkräfte im Bereich globale Mobilität ist besonders der private Import durch Expat-Mitarbeiter relevant: Relocation-Teams versenden häufig SIM-Karten, Ersatzlaptops oder kleine, in Frankreich schwer erhältliche Artikel. Logistikdienstleister berichten, dass Express-Kuriere wie DHL und UPS ihre Abrechnungssysteme bereits angepasst haben, um die Zusatzgebühr automatisch zu erfassen. Wird die Gebühr nicht im Voraus bezahlt, kann sich die Zollabfertigung bei La Poste um 24 bis 48 Stunden verzögern.
Die Abgabe ist vorübergehend und läuft am 31. Dezember 2026 aus, wenn die EU voraussichtlich eine einheitliche Abgabe für leichte Sendungen einführt. Frankreich rechnet mit Einnahmen von 180 Millionen Euro, die für digitale Zoll-Modernisierungen verwendet werden, die mit dem EU-Importkontrollsystem 2 (ICS2) und dem geplanten Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket verknüpft sind.
Abteilungen für Geschäftsreisen sollten ihre Mitarbeiter informieren, die während Dienstreisen Ersatzteile oder Technikzubehör bestellen: Bestellungen am Freitag für ein Meeting am Montag könnten ohne Expressversand die Frist verpassen. Unternehmen, die „cashless“ Expat-Zulagen anbieten, sollten zudem ihre Pauschalen überprüfen, da Mitarbeiter bei Bestellungen aus dem Ausland mit höheren Auslagen rechnen müssen.
Handelsplattformen passen sich bereits an. Die chinesischen Anbieter Shein und Temu, Hauptziele der Reform, haben Hinweise veröffentlicht, die französische Kunden auf kleine Preissteigerungen aufmerksam machen. Der US-amerikanische Konzern Amazon verlangt von Marketplace-Verkäufern, die Gebühr deutlich sichtbar anzugeben, um den Verbraucherschutzbestimmungen zu entsprechen. Verstöße können von der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € pro Angebot geahndet werden.
Für Fachkräfte im Bereich globale Mobilität ist besonders der private Import durch Expat-Mitarbeiter relevant: Relocation-Teams versenden häufig SIM-Karten, Ersatzlaptops oder kleine, in Frankreich schwer erhältliche Artikel. Logistikdienstleister berichten, dass Express-Kuriere wie DHL und UPS ihre Abrechnungssysteme bereits angepasst haben, um die Zusatzgebühr automatisch zu erfassen. Wird die Gebühr nicht im Voraus bezahlt, kann sich die Zollabfertigung bei La Poste um 24 bis 48 Stunden verzögern.
Die Abgabe ist vorübergehend und läuft am 31. Dezember 2026 aus, wenn die EU voraussichtlich eine einheitliche Abgabe für leichte Sendungen einführt. Frankreich rechnet mit Einnahmen von 180 Millionen Euro, die für digitale Zoll-Modernisierungen verwendet werden, die mit dem EU-Importkontrollsystem 2 (ICS2) und dem geplanten Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket verknüpft sind.
Abteilungen für Geschäftsreisen sollten ihre Mitarbeiter informieren, die während Dienstreisen Ersatzteile oder Technikzubehör bestellen: Bestellungen am Freitag für ein Meeting am Montag könnten ohne Expressversand die Frist verpassen. Unternehmen, die „cashless“ Expat-Zulagen anbieten, sollten zudem ihre Pauschalen überprüfen, da Mitarbeiter bei Bestellungen aus dem Ausland mit höheren Auslagen rechnen müssen.
Handelsplattformen passen sich bereits an. Die chinesischen Anbieter Shein und Temu, Hauptziele der Reform, haben Hinweise veröffentlicht, die französische Kunden auf kleine Preissteigerungen aufmerksam machen. Der US-amerikanische Konzern Amazon verlangt von Marketplace-Verkäufern, die Gebühr deutlich sichtbar anzugeben, um den Verbraucherschutzbestimmungen zu entsprechen. Verstöße können von der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € pro Angebot geahndet werden.
Quelle: The Connexion
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