
Air France hat überraschend den Betrieb auf vier wichtigen Nahost-Strecken eingestellt, die für Samstag, den 28. Februar 2026, geplant waren. Als Begründung nannte die Fluggesellschaft „die Sicherheitslage am Zielort“, nachdem die US-israelischen Angriffe auf den Iran am selben Morgen Schockwellen im regionalen Luftraum ausgelöst hatten. Alle Rückflüge zwischen Paris-Charles-de-Gaulle und Tel Aviv (AF1620/1621) sowie Beirut (AF566/565) wurden gestrichen. Später weitete die Airline die Aussetzung auf die Verbindungen Paris–Dubai und Paris–Riad aus, was Hunderte Geschäftsreisende und Expat-Familien vor große Herausforderungen stellte.
Die Absagen kommen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt für multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Israel und am Golf. Der Februar ist die Hauptsaison für Budgetplanungen, und die Mobility-Teams hatten die Flüge mit entsandten Mitarbeitern für Vorstandssitzungen, Projektstarts und Übergaben voll gebucht. Reiseverantwortliche berichteten Reuters, dass sie gezwungen waren, Mitarbeiter über Athen oder Larnaka umzubuchen – zu deutlich höheren Preisen. Dies führte zu sofortigen Budgetüberschreitungen und sorgte für Sorgen hinsichtlich der Fürsorgepflicht bei längeren, unbekannten Routen über neue Drehkreuze.
Die französische Luftfahrtbehörde DGAC veröffentlichte parallel NOTAMs, die Fluggesellschaften aufforderten, die irakischen und iranischen Fluginformationsgebiete unterhalb von FL320 zu meiden. Dadurch wurde der Flugverkehr auf enge Korridore über dem östlichen Mittelmeer gelenkt, was die verfügbaren Slots für Paris drastisch reduzierte. Daten des Flugverkehrsmanagements zeigen für den Tag durchschnittliche Ankunftsverspätungen von 64 Minuten in Paris – mehr als das Dreifache des täglichen Durchschnitts von 2025. Auch Schiphol und Frankfurt meldeten Folgeverspätungen, da Anschlussreisende ihre Weiterflüge verpassten.
Für Arbeitgeber ergeben sich daraus unmittelbare praktische Konsequenzen: Reisegenehmigungen für den Nahen Osten und den Golf sollten mindestens bis zur ersten Märzwoche überprüft werden; Notfallrouten über Europa nach Jordanien oder Ägypten aktiviert werden, falls Reisen nach Israel unvermeidbar sind; Reisende über Versicherungsausschlüsse bei Konfliktgebieten informiert werden; und französische Mitarbeiter daran erinnert werden, dass die Notrückführung von Angehörigen unter „Missionsanordnungen“ in Standard-Expat-Versicherungen abgedeckt sein kann.
Die Airline bietet Umbuchungen oder volle Rückerstattungen an, allerdings nur für Tickets, die vor dem 27. Februar ausgestellt wurden und für Abflüge bis zum 5. März gelten. Mobility-Manager sollten alle zusätzlichen Kosten dokumentieren, um diese später im Rahmen von Höhere-Gewalt-Klauseln in den Firmenreiseverträgen geltend machen zu können.
Die Absagen kommen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt für multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Israel und am Golf. Der Februar ist die Hauptsaison für Budgetplanungen, und die Mobility-Teams hatten die Flüge mit entsandten Mitarbeitern für Vorstandssitzungen, Projektstarts und Übergaben voll gebucht. Reiseverantwortliche berichteten Reuters, dass sie gezwungen waren, Mitarbeiter über Athen oder Larnaka umzubuchen – zu deutlich höheren Preisen. Dies führte zu sofortigen Budgetüberschreitungen und sorgte für Sorgen hinsichtlich der Fürsorgepflicht bei längeren, unbekannten Routen über neue Drehkreuze.
Die französische Luftfahrtbehörde DGAC veröffentlichte parallel NOTAMs, die Fluggesellschaften aufforderten, die irakischen und iranischen Fluginformationsgebiete unterhalb von FL320 zu meiden. Dadurch wurde der Flugverkehr auf enge Korridore über dem östlichen Mittelmeer gelenkt, was die verfügbaren Slots für Paris drastisch reduzierte. Daten des Flugverkehrsmanagements zeigen für den Tag durchschnittliche Ankunftsverspätungen von 64 Minuten in Paris – mehr als das Dreifache des täglichen Durchschnitts von 2025. Auch Schiphol und Frankfurt meldeten Folgeverspätungen, da Anschlussreisende ihre Weiterflüge verpassten.
Für Arbeitgeber ergeben sich daraus unmittelbare praktische Konsequenzen: Reisegenehmigungen für den Nahen Osten und den Golf sollten mindestens bis zur ersten Märzwoche überprüft werden; Notfallrouten über Europa nach Jordanien oder Ägypten aktiviert werden, falls Reisen nach Israel unvermeidbar sind; Reisende über Versicherungsausschlüsse bei Konfliktgebieten informiert werden; und französische Mitarbeiter daran erinnert werden, dass die Notrückführung von Angehörigen unter „Missionsanordnungen“ in Standard-Expat-Versicherungen abgedeckt sein kann.
Die Airline bietet Umbuchungen oder volle Rückerstattungen an, allerdings nur für Tickets, die vor dem 27. Februar ausgestellt wurden und für Abflüge bis zum 5. März gelten. Mobility-Manager sollten alle zusätzlichen Kosten dokumentieren, um diese später im Rahmen von Höhere-Gewalt-Klauseln in den Firmenreiseverträgen geltend machen zu können.
Quelle: Reuters via SahmCapital
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