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Interne Schengen-Kontrollen bleiben bestehen: Was Grenzgänger nach Frankreich im März 2026 erwartet

März 2, 2026
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Interne Schengen-Kontrollen bleiben bestehen: Was Grenzgänger nach Frankreich im März 2026 erwartet
Grenzgänger, die nach der Pandemie mit einer Normalisierung der Reisetätigkeit gerechnet hatten, sehen sich diesen Frühling mit einer anderen Realität konfrontiert. Frankreichs wieder eingeführte Binnengrenzkontrollen – erstmals im November 2025 eingeführt – gelten weiterhin an allen Land-, See- und Luftgrenzen zu Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Spanien und der Schweiz, mindestens bis zum 30. April 2026. Die Verlängerung, bestätigt im Global Immigration Alert von EY im Januar, bedeutet, dass Frankreich am 1. März bereits im fünften Monat einer beispiellosen sechsmonatigen Phase ist, in der systematische Ausweiskontrollen auf inner-schengenischen Routen stattfinden können.

Das französische Innenministerium nennt eine Reihe von Sicherheitsbedrohungen als Begründung: anhaltendes Terrorrisiko, organisierte Schleuserkriminalität im Nord-Kanal-Korridor sowie Druck durch irreguläre Migrationsrouten über den Westbalkan. Für Arbeitgeber hat dies vor allem wirtschaftliche Folgen – längere Wartezeiten an Straßenübergängen wie der A2 (Belgien) und A40 (Schweiz) sowie sporadische Kontrollen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Geschäftsreisende mit Firmenfahrzeugen sollten mit der Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises sowie gegebenenfalls Nachweisen über die Entsendemeldungen rechnen.

Interne Schengen-Kontrollen bleiben bestehen: Was Grenzgänger nach Frankreich im März 2026 erwartet


Die Fluggesellschaften haben sich größtenteils angepasst. Kontrollen auf der Luftseite erfolgen an den Gates bei Flügen aus Schengen-Staaten, was die Boardingzeit um 10 bis 20 Minuten verlängert, jedoch keine umfassenden Flugplanänderungen erfordert. Frachttransporteure beklagen durchschnittliche Verzögerungen von 30 Minuten auf wichtigen Lkw-Korridoren. Zwar ist die Situation weit entfernt vom Chaos des Jahres 2015, doch globale Mobilitätsmanager müssen Reisepläne großzügiger kalkulieren und ihre Mitarbeiter entsprechend informieren. Rechtsabteilungen sollten zudem die kumulierten Aufenthaltszeiten von Nicht-EU-Entsandten im erweiterten Schengen-Raum genau überwachen. Da Wartezeiten an der Grenze im französischen EES (Entry/Exit System) protokolliert werden, könnten Überziehungen bei der Aufenthaltsdauer nach Einführung von EU-weit gültigen ETIAS- und biometrischen Systemen im vierten Quartal 2026 automatische Warnungen auslösen.

Französische Behörden betonen, dass die Kontrollen verhältnismäßig und vorübergehend seien, doch die Wirtschaft zeigt sich skeptisch. MEDEF, der größte Arbeitgeberverband Frankreichs, warnt, dass wiederholte sechsmonatige Verlängerungen das „Abnormale normalisieren“ und Frankreichs Position als attraktives Tor für internationale Talente schwächen könnten. Unternehmen mit großen Pendlerbelegschaften – etwa im Finanzsektor in Luxemburg oder in der Industrie Norditaliens – setzen sich für Schnellspuren ähnlich der früheren „Blaise-Pascal“-Karte ein, die 2017 abgeschafft wurde.

Bis dahin sollten Personalabteilungen weiterhin sicherstellen, dass: 1) Nicht-EU-Mitarbeiter physische Aufenthaltstitel mit sich führen, 2) A1-Bescheinigungen für die Sozialversicherung aktuell sind und 3) bei kurzfristigen Visa-Angelegenheiten von visapflichtigen Mitarbeitern, die normalerweise visafreien Flughafentransit innerhalb Schengens nutzen, zusätzliche Zeit eingeplant wird.
Quelle: EY Global Immigration Alert

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