
Ab dem 1. März 2026 müssen alle Antragsteller, die einen Termin für ein polnisches Kurzaufenthalts-Schengen-Visum (Typ C) buchen, im staatlichen e-Konsulat-Portal eine von drei Reisezweck-Kategorien auswählen: 1) Tourismus/sonstiges, 2) geschäftliche Aktivitäten oder 3) Besuch von Familie und Freunden. Die Änderung, die die polnische Botschaft in Doha am 19. Februar bekannt gab, trat weltweit am 1. März um 00:00 Uhr MEZ in Kraft. Laut Konsularbeamten soll der zusätzliche Filter spekulative Buchungen eindämmen und die begrenzten Termine gerechter verteilen. Beim Pilotstart in Doha waren alle drei Kategorien innerhalb von zwei Stunden ausgebucht, was auf eine hohe Nachfrage nach Frühlingsreisen nach Polen hinweist. Antragsteller, die die falsche Kategorie wählen, riskieren, am Tag der Antragstellung abgewiesen zu werden, zudem blockiert das System automatisch doppelte Reservierungen mit derselben Passnummer. Für Mobilitäts- und Reiseteams bedeutet das Update, dass die eingereichten Unterlagen dem angegebenen Reisezweck entsprechen müssen; Geschäftsreisende sollten beispielsweise Nachweise über Firmenmeetings oder Messeeinladungen hochladen, während Besucher von Verwandten notariell beglaubigte Einladungsschreiben vorlegen müssen. Visa-Agenten berichten, dass das e-Konsulat-Interface nun größere PDF-Dateien (bis zu 2 MB pro Dokument) akzeptiert und Echtzeit-Bestätigungs-E-Mails versendet – kleine, aber willkommene Verbesserungen in der Benutzerfreundlichkeit. Langfristige nationale Visa (Typ D) sind nicht betroffen, ebenso wenig Antragsteller, die Polens Aufenthaltsgenehmigungsverfahren im Inland nutzen. Die polnischen Konsulate in Seoul, Neu-Delhi und Istanbul haben jedoch angekündigt, bei Erfolg des Doha-Modells später im Jahr eine ähnliche zweckbasierte Auswahl einzuführen. Unternehmen, die Gruppenreisen zu Messen wie der ITM Poznań (Juni) planen, sollten daher ihre Termine frühzeitig sichern und Reisende über die neuen Kategorien informieren.