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Auslaufen des Sondergesetzes startet Ein-Jahres-Frist: EY warnt Arbeitgeber zum sofortigen Handeln

März 5, 2026
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Auslaufen des Sondergesetzes startet Ein-Jahres-Frist: EY warnt Arbeitgeber zum sofortigen Handeln
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY informierte in ihrem Rechtsbulletin „Taxówka“ vom 4. März Unternehmen darüber, dass das polnische Sondergesetz zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger nun offiziell ausgelaufen ist. Während der vorübergehende Schutz auf EU-Ebene bis zum 4. März 2027 gilt, enden die nationalen Sondermaßnahmen heute und leiten eine Übergangsphase von einem Jahr ein. Ab dem 5. März 2026 müssen Ukrainer ihren Aufenthalt über reguläre Kanäle legalisieren – etwa durch Arbeitserlaubnisse, Studienvisa oder Aufenthaltstitel – oder die neue langfristige „CUKR“-Karte beantragen, die vom Innenministerium angekündigt wurde. Michał Wysłocki, EY-Manager im Bereich Einwanderung, betont: „Es ist nur ein Jahr; wer die Frist verpasst, riskiert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Verlust des legalen Status.“ Empfohlen werden praktische Schritte wie die Überprüfung, ob alle ukrainischen Beschäftigten eine gültige PESEL-UKR-Nummer oder einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, frühzeitige Anträge auf Aufenthaltstitel, um Engpässe bei den Konsulaten Anfang 2027 zu vermeiden, sowie die Anpassung von Entsendungsrichtlinien, da längere Auslandsaufenthalte (über 30 Tage) den vorübergehenden Schutzstatus beenden können. EY weist zudem auf indirekte Risiken hin: Der Verlust von Versicherungen, Sozialleistungen und Steueransässigkeit kann zu Verstößen bei der Sozialversicherung und zu Risiken bei der Körperschaftsteuer durch eine Betriebsstätte führen. Unternehmen, die stark auf ukrainische Fachkräfte setzen – insbesondere in der Produktion, Logistik und in Shared-Service-Centern – sollten zusätzliche Rechtskosten und mögliche Ausfallzeiten bei der Dokumentenerneuerung einplanen. Obwohl das Parlament über eine vereinfachte Arbeitsmigrationsregelung für Ukrainer nach 2027 diskutiert, liegt bislang kein Gesetzesentwurf vor. Arbeitgeber werden daher geraten, „auf Erleichterungen zu hoffen, aber die vollständige Einhaltung der Vorschriften während der Übergangszeit sicherzustellen“.
Quelle: EY Poland – Taxówka bulletin

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