
Die tschechische Regierung hat offiziell bestätigt, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich unter dem EU-Temporärschutz in Tschechien aufhalten, erneut einen speziellen langfristigen Aufenthaltstitel beantragen können – bekannt als „Lex Ukraine“. Die am 9. März 2026 beschlossene Entscheidung belebt einen Weg, der qualifizierten Geflüchteten eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis, uneingeschränkten Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt und – entscheidend – eine Brücke zum Daueraufenthalt nach Ablauf der Karte bietet.
Die Vergaberunde 2026 wird dem zweistufigen Verfahren des Vorjahres folgen, jedoch mit einer Kalenderänderung: Die Online-Registrierung zur Interessenbekundung startet im April, während das zweite Fenster für die biometrische Registrierung von September auf Oktober verschoben wird. Das Innenministerium hofft, dass der spätere Beginn die Antragsflut entzerrt, die in der Vergangenheit die Ämter überlastete und Arbeitgeber vor personelle Herausforderungen stellte.
Da im Jahr 2025 nur etwa 15.000 von 80.000 Antragstellern erfolgreich waren, wird erneut eine strenge Prüfung der finanziellen Eigenständigkeit und des Wohnraumnachweises erwartet. Für Unternehmen bedeutet die fünfjährige Karte das Ende des jährlichen Ansturms im März zur Verlängerung kurzer Aufenthaltstitel und schafft eine stabile Planungsgrundlage im Personalbereich. Multinationale Hersteller in den Automobilclustern rund um Brünn und Pilsen – wo Ukrainer 15 bis 25 % der Belegschaft ausmachen – sehen darin eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Verringerung der Fluktuation.
Inhaber der Karte können zudem bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum reisen, was Geschäftsreisen und Schulungen innerhalb der EU erleichtert. Migrationsrechtler geben praktische Hinweise: Anträge müssen über das Informationsportal für Ausländer des Innenministeriums eingereicht werden, wobei Steuerbescheide oder Gehaltsbestätigungen als Nachweis eines Einkommens über dem Existenzminimum (3.920 CZK/Monat für Einzelpersonen) hochgeladen werden sollten. Nach der Vorabgenehmigung erhalten Antragsteller Termine zur biometrischen Erfassung; ein unentschuldigtes Nichterscheinen führt zur Schließung des Verfahrens. Angehörige sind separat anzumelden, die Familienzusammenführung wird jedoch parallel bearbeitet, um geteilte Entscheidungen zu vermeiden.
Politisch ist der Schritt bedeutsam: Durch die Umwandlung des Notfallschutzes in einen längerfristigen Status signalisiert Prag, dass die großflächige ukrainische Fluchtbewegung kein kurzfristiges Phänomen mehr ist. Gleichzeitig beruhigt die Begrenzung der Anträge durch ein wettbewerbsorientiertes, leistungsbasiertes Auswahlverfahren die Wähler, dass nur wirtschaftlich eigenständige Geflüchtete berücksichtigt werden. Beobachter erwarten, dass andere Visegrád-Staaten die tschechische Umsetzung genau verfolgen, während sie ihre eigenen Modelle nach dem Temporärschutz prüfen.
Die Vergaberunde 2026 wird dem zweistufigen Verfahren des Vorjahres folgen, jedoch mit einer Kalenderänderung: Die Online-Registrierung zur Interessenbekundung startet im April, während das zweite Fenster für die biometrische Registrierung von September auf Oktober verschoben wird. Das Innenministerium hofft, dass der spätere Beginn die Antragsflut entzerrt, die in der Vergangenheit die Ämter überlastete und Arbeitgeber vor personelle Herausforderungen stellte.
Da im Jahr 2025 nur etwa 15.000 von 80.000 Antragstellern erfolgreich waren, wird erneut eine strenge Prüfung der finanziellen Eigenständigkeit und des Wohnraumnachweises erwartet. Für Unternehmen bedeutet die fünfjährige Karte das Ende des jährlichen Ansturms im März zur Verlängerung kurzer Aufenthaltstitel und schafft eine stabile Planungsgrundlage im Personalbereich. Multinationale Hersteller in den Automobilclustern rund um Brünn und Pilsen – wo Ukrainer 15 bis 25 % der Belegschaft ausmachen – sehen darin eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Verringerung der Fluktuation.
Inhaber der Karte können zudem bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum reisen, was Geschäftsreisen und Schulungen innerhalb der EU erleichtert. Migrationsrechtler geben praktische Hinweise: Anträge müssen über das Informationsportal für Ausländer des Innenministeriums eingereicht werden, wobei Steuerbescheide oder Gehaltsbestätigungen als Nachweis eines Einkommens über dem Existenzminimum (3.920 CZK/Monat für Einzelpersonen) hochgeladen werden sollten. Nach der Vorabgenehmigung erhalten Antragsteller Termine zur biometrischen Erfassung; ein unentschuldigtes Nichterscheinen führt zur Schließung des Verfahrens. Angehörige sind separat anzumelden, die Familienzusammenführung wird jedoch parallel bearbeitet, um geteilte Entscheidungen zu vermeiden.
Politisch ist der Schritt bedeutsam: Durch die Umwandlung des Notfallschutzes in einen längerfristigen Status signalisiert Prag, dass die großflächige ukrainische Fluchtbewegung kein kurzfristiges Phänomen mehr ist. Gleichzeitig beruhigt die Begrenzung der Anträge durch ein wettbewerbsorientiertes, leistungsbasiertes Auswahlverfahren die Wähler, dass nur wirtschaftlich eigenständige Geflüchtete berücksichtigt werden. Beobachter erwarten, dass andere Visegrád-Staaten die tschechische Umsetzung genau verfolgen, während sie ihre eigenen Modelle nach dem Temporärschutz prüfen.
Quelle: KPMG GMS Flash Alert
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