
Am 6. März 2026 veröffentlichte die Direktion der tschechischen Ausländerpolizei eine öffentliche Bekanntmachung (vývěska), in der Azizbek Nurboev, ein usbekischer Staatsbürger, geboren 2005, aufgefordert wird, eine Entscheidung in seinem Berufungsverfahren in der Zweigstelle Uherské Hradiště abzuholen. Die Entscheidung resultiert aus einer Aufenthaltskontrolle im Januar und muss bis zum 23. März abgeholt werden, andernfalls tritt sie automatisch in Kraft. Solche Bekanntmachungen sind zwar Routine, verdeutlichen jedoch eine Compliance-Falle für Nicht-EU-Bürger: Die 15-tägige Abholfrist beginnt **auch dann zu laufen, wenn der Ausländer die Bekanntmachung nie sieht** – die Veröffentlichung auf der Polizeiseite gilt als offizielle Zustellung. Daher benötigen Manager für Unternehmensmobilität Überwachungsmechanismen – entweder interne Tracker oder Abonnementdienste –, um diese Veröffentlichungen täglich zu erfassen. Betrifft die Entscheidung eine Geldstrafe, Visastornierung oder administrative Ausweisung, schließt das Versäumen der Frist reguläre Rechtsmittel aus. Die Ausländerpolizei veröffentlichte 2025 mehr als 1.300 elektronische öffentliche Bekanntmachungen, ein Anstieg von 28 % aufgrund verschärfter Meldepflichten für Arbeitgeber und einer Zunahme von Überziehungen nach der Pandemie. Die Zahl wird voraussichtlich weiter steigen, da das neue digitale Aufenthaltssystem automatisch nicht abgeholte Post meldet. Experten raten Arbeitgebern, Kontaktdaten im Ausländerinformationssystem aktuell zu halten, professionelle Postfächer für entsandte Mitarbeiter zu autorisieren und das Personal an die Pflege aktiver Datové schránky (Datenboxen) zu erinnern. Für größere Belegschaften können KI-basierte Scraping-Tools die Personalabteilung innerhalb weniger Stunden nach Veröffentlichung alarmieren und so das Recht auf Anfechtung der Entscheidungen sichern.