
In einem Rundschreiben an Berater für internationale Studierende vom 11. März hat der UK Council for International Student Affairs (UKCISA) eine weiterführende Analyse der am 5. März veröffentlichten Änderungen der Einwanderungsbestimmungen vorgelegt. Das Schreiben bestätigt, dass die Notfallmaßnahme zur Aussetzung von Anträgen im Rahmen des Studentenvisums für Afghanistan, Kamerun, Myanmar und den Sudan ab dem 26. März 2026 in Kraft tritt. Zudem wird klargestellt, dass diese Maßnahme auch auf Anträge für das Fachkräftevisum von Afghanen ausgeweitet wird, womit ein beliebter Weg zur Niederlassung für diese Nationalität geschlossen wird.
Darüber hinaus weist das Bulletin auf eine willkommene Anpassung der „Identitätsnachweis“-Anforderung bei Verlängerungen im Inland hin: Ab dem 8. April 2026 können Antragsteller, die bereits biometrische Daten hinterlegt haben, auf die Wiederverwendung dieser Identitätsdaten zurückgreifen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, erneut Fingerabdrücke und Gesichtsscans in UKVCAS-Zentren vorzunehmen. Diese Änderung soll Wiederholungsanträge vereinfachen und die Kosten für Universitäten, die Graduate-Visa-Wechsel unterstützen, senken.
UKCISA empfiehlt den Institutionen, ihre Zulassungsbescheide und CAS-Anleitungen für die betroffenen Nationalitäten zu aktualisieren und alle Studierenden daran zu erinnern, vor dem vollständigen Start des eVisa-Systems ein UKVI-Konto anzulegen. Mobilitätsteams multinationaler Unternehmen, die von Tier-4- auf Fachkräftewege rekrutieren, sollten ebenfalls ihre afghanischen Kandidaten überprüfen und alternative Beschaffungsstrategien vorbereiten.
Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Sorgen in der Branche über rückläufige Einschreibungen aus dem indischen Subkontinent infolge der Verschärfung der Post-Study-Work-Visa-Regelungen. Beobachter werden genau verfolgen, ob weitere „Bremsen“ eingeführt werden, während Ministerien eine Reduzierung der Studierendenmigration anstreben.
Darüber hinaus weist das Bulletin auf eine willkommene Anpassung der „Identitätsnachweis“-Anforderung bei Verlängerungen im Inland hin: Ab dem 8. April 2026 können Antragsteller, die bereits biometrische Daten hinterlegt haben, auf die Wiederverwendung dieser Identitätsdaten zurückgreifen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, erneut Fingerabdrücke und Gesichtsscans in UKVCAS-Zentren vorzunehmen. Diese Änderung soll Wiederholungsanträge vereinfachen und die Kosten für Universitäten, die Graduate-Visa-Wechsel unterstützen, senken.
UKCISA empfiehlt den Institutionen, ihre Zulassungsbescheide und CAS-Anleitungen für die betroffenen Nationalitäten zu aktualisieren und alle Studierenden daran zu erinnern, vor dem vollständigen Start des eVisa-Systems ein UKVI-Konto anzulegen. Mobilitätsteams multinationaler Unternehmen, die von Tier-4- auf Fachkräftewege rekrutieren, sollten ebenfalls ihre afghanischen Kandidaten überprüfen und alternative Beschaffungsstrategien vorbereiten.
Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Sorgen in der Branche über rückläufige Einschreibungen aus dem indischen Subkontinent infolge der Verschärfung der Post-Study-Work-Visa-Regelungen. Beobachter werden genau verfolgen, ob weitere „Bremsen“ eingeführt werden, während Ministerien eine Reduzierung der Studierendenmigration anstreben.
Quelle: UKCISA
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