
Ab dem 25. Februar, bestätigt in einem Regierungs- und Branchen-Flash-Alert vom 9. März, verweigert das Vereinigte Königreich nun die Beförderung aller visumfreien Reisenden, die ohne eine genehmigte elektronische Reisegenehmigung (ETA) an Bord gehen. Dieser Schritt schließt die seit 2023 schrittweise eingeführte Maßnahme ab und bringt das UK auf eine Stufe mit vergleichbaren Vorab-Reiseprüfsystemen wie dem US-ESTA und Kanadas eTA.
Ab dem 9. März haften die Fluggesellschaften strikt für die Überprüfung der „Reisegenehmigung“, das heißt, sie müssen sicherstellen, dass jeder visumfreie Reisende entweder eine ETA oder ein gültiges elektronisches Visum besitzt, bevor er an Bord darf. Doppelstaatsbürger mit britischem und irischem Pass, die bisher auf ihren ausländischen Pass vertrauten, müssen nun mit einem gültigen britischen oder irischen Dokument reisen oder ein Certificate of Entitlement vorlegen, das das Aufenthaltsrecht nachweist.
Nichtbeachtung kann zu verweigerter Beförderung, Umbuchungskosten und möglichen zivilrechtlichen Sanktionen für die Betreiber führen. Geschäftsreiseteams werden dringend aufgefordert, Reisendenprofile zu überprüfen, automatisierte Buchungstools zu aktualisieren und ETA-Erinnerungen in Genehmigungsprozesse einzubauen. Personal- und Mobilitätsmanager sollten zudem Mitarbeiter mit abgelaufenen britischen Pässen identifizieren und rechtzeitig für Erneuerungen sorgen; das Innenministerium empfiehlt, die ETA mindestens drei Werktage vor Abreise zu beantragen, wobei Erfahrungsberichte zeigen, dass die Genehmigungen meist innerhalb von Minuten erteilt werden.
Für multinationale Unternehmen, die Entsandte über das UK-Hub-Netzwerk leiten, erhöht die neue Regelung den Druck bei kurzfristigen Reiseplanänderungen. Organisationen wird geraten, Reiseanbieter zu informieren und Notfallunterstützung sicherzustellen, insbesondere für Vielflieger, die über Heathrow, Gatwick oder Manchester reisen. Die Regierung hat die ETA mit 16 GBP bepreist und prognostiziert jährliche Einnahmen von über 500 Millionen Pfund, die für die weitere Digitalisierung der Grenzkontrollen vorgesehen sind.
Ab dem 9. März haften die Fluggesellschaften strikt für die Überprüfung der „Reisegenehmigung“, das heißt, sie müssen sicherstellen, dass jeder visumfreie Reisende entweder eine ETA oder ein gültiges elektronisches Visum besitzt, bevor er an Bord darf. Doppelstaatsbürger mit britischem und irischem Pass, die bisher auf ihren ausländischen Pass vertrauten, müssen nun mit einem gültigen britischen oder irischen Dokument reisen oder ein Certificate of Entitlement vorlegen, das das Aufenthaltsrecht nachweist.
Nichtbeachtung kann zu verweigerter Beförderung, Umbuchungskosten und möglichen zivilrechtlichen Sanktionen für die Betreiber führen. Geschäftsreiseteams werden dringend aufgefordert, Reisendenprofile zu überprüfen, automatisierte Buchungstools zu aktualisieren und ETA-Erinnerungen in Genehmigungsprozesse einzubauen. Personal- und Mobilitätsmanager sollten zudem Mitarbeiter mit abgelaufenen britischen Pässen identifizieren und rechtzeitig für Erneuerungen sorgen; das Innenministerium empfiehlt, die ETA mindestens drei Werktage vor Abreise zu beantragen, wobei Erfahrungsberichte zeigen, dass die Genehmigungen meist innerhalb von Minuten erteilt werden.
Für multinationale Unternehmen, die Entsandte über das UK-Hub-Netzwerk leiten, erhöht die neue Regelung den Druck bei kurzfristigen Reiseplanänderungen. Organisationen wird geraten, Reiseanbieter zu informieren und Notfallunterstützung sicherzustellen, insbesondere für Vielflieger, die über Heathrow, Gatwick oder Manchester reisen. Die Regierung hat die ETA mit 16 GBP bepreist und prognostiziert jährliche Einnahmen von über 500 Millionen Pfund, die für die weitere Digitalisierung der Grenzkontrollen vorgesehen sind.
Quelle: KPMG GMS Flash Alert