
In einer nächtlichen Sitzung am 11. März hat der Innenausschuss des belgischen Parlaments einen Gesetzentwurf gebilligt, der dem Einwanderungsamt (IO) die Befugnis gibt, lebenslange Einreiseverbote gegen Personen auszusprechen, die in der nationalen Terrorismus-, Extremismus- und Radikalisierungsdatenbank (T.E.R.) gelistet sind. Damit würde das bisherige System befristeter Ausschlüsse ersetzt, von denen im Jahr 2025 insgesamt 6.000 verhängt wurden, wobei nur 42 länger als 20 Jahre dauerten. Nach dem Entwurf könnten Personen, die als terroristische Bedrohung, gewalttätige Extremisten oder „Hassprediger“ eingestuft werden, dauerhaft vom belgischen und dem gesamten Schengen-Raum ausgeschlossen werden. Das IO erhält zudem die Befugnis, Visa oder Aufenthaltstitel, die später beantragt werden, zu widerrufen. Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt argumentiert, dass die Änderung rechtliche Schlupflöcher schließt, die es Wiederholungstätern ermöglichten, nach Ablauf kürzerer Verbote erneut einzureisen. Oppositionsabgeordnete bezweifeln die Notwendigkeit der Maßnahme, da es bereits langjährige Verbote gibt, und warnen vor möglichen Konflikten mit den EU-Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Menschenrechtsorganisationen zeigen sich besonders besorgt, dass bereits Kinder ab 12 Jahren in der T.E.R.-Datenbank erfasst werden können, ohne Zugang zu den geheimen Beweisen gegen sie zu erhalten. Ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Transparenz könnte vor Inkrafttreten des Gesetzes noch Änderungen erzwingen. Für Manager der globalen Mobilität ist der Vorschlag mehr als nur eine Sicherheitsnachricht: Bei Verabschiedung wird eine verstärkte Überprüfung von Entsandten und Geschäftsreisenden gegen belgische Beobachtungslisten erforderlich, da lebenslange Verbote keine Rehabilitationsklauseln zulassen. Teams für globale Talente müssen möglicherweise mit Einwanderungsrechtsexperten zusammenarbeiten, um zu klären, ob frühere Strafregister oder Aktivitäten in sozialen Medien eine Aufnahme in die Datenbank auslösen könnten. Der Entwurf geht nun an die gesamte Abgeordnetenkammer, in der die regierende Vivaldi-plus-Koalition nur eine knappe Mehrheit hält. Beobachter erwarten eine hitzige Debatte über Verfahrensgarantien; die Koalition hofft jedoch, das Gesetz noch vor der Übergabe der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft an Bulgarien am 1. Juli in Kraft zu setzen.
Quelle: The Brussels Times