
Die belgische Botschaft in Japan hat ihre Richtlinien für D-Visa für Nicht-EU-Bürger, die nach Belgien einreisen möchten, um eine „rechtliche Lebensgemeinschaft“ mit einem belgischen Staatsbürger oder rechtmäßigen Einwohner zu begründen, umfassend überarbeitet. Die am 12. März 2026 aktualisierte Online-Mitteilung fasst die erforderlichen Unterlagen zusammen und betont, dass beide Partner in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Ausnahmen gelten für 18-Jährige, die nachweisen können, dass sie bereits ein Jahr lang im Ausland zusammengelebt haben. Eine wesentliche Änderung betrifft die Umstellung auf bargeldlose Zahlungen: Seit dem 1. März 2025 werden nur noch elektronische Zahlungen akzeptiert. Zudem weist die Botschaft darauf hin, dass Antragsteller mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren rechnen müssen, die das Einwanderungsamt nun im Voraus erhebt. Unvollständige Anträge werden ohne Aufforderung zur Nachreichung abgelehnt – eine deutliche Verschärfung für Paare, die Unterlagen aus verschiedenen Ländern per Kurier einreichen. Praktische Neuerungen umfassen eine detaillierte Liste von Nachweisen für eine „dauerhafte und stabile Beziehung“, von gemeinsamen Mietverträgen bis hin zu Fotos, sowie neue Hinweise zur Übersetzung von Geburtsurkunden in eine der Amtssprachen Belgiens. Antragsteller müssen zwei vollständige physische Exemplare aller Originale und notariell beglaubigten Kopien in strenger Reihenfolge einreichen, andernfalls drohen Verzögerungen von über sechs Monaten. Für globale Mobilitätsteams bedeutet die Verschärfung längere Vorlaufzeiten bei der Versetzung von Mitarbeitern, deren Partner nicht für vereinfachte Familienzusammenführungen infrage kommen. Die Personalabteilungen sollten Termine sofort nach Öffnung des sechsmonatigen Antragsfensters reservieren und mit Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Apostillen rechnen, insbesondere bei japanischsprachigen Personenstandsdokumenten. Obwohl die Mitteilung von der Botschaft in Tokio stammt, harmonisieren belgische Vertretungen weltweit schrittweise ihre D-Visa-Checklisten im Vorfeld der geplanten Zusammenführung der konsularischen IT-Systeme im Jahr 2027. Unternehmen sollten daher in den kommenden Monaten mit ähnlichen Dokumentenvorlagen und bargeldlosen Zahlungen auch bei anderen Botschaften rechnen.