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EU-Ein- und Ausreisesystem startet Endphase am 10. April – Österreichische Reisende vor Anlaufschwierigkeiten gewarnt

Apr. 2, 2026
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EU-Ein- und Ausreisesystem startet Endphase am 10. April – Österreichische Reisende vor Anlaufschwierigkeiten gewarnt
Der Countdown für das Ein- und Ausreisesystem der Europäischen Union (EES) läuft: Ab dem 10. April 2026 wird die biometrische Grenzkontrollplattform nach einer 18-monatigen Übergangsphase an allen externen Schengen-Außengrenzen verpflichtend. Ein heute veröffentlichter regionaler Bericht des Nachrichtenportals BL-Portal beleuchtet, was diese Änderung für Reisende bedeutet, die über Wien, Salzburg oder die Landgrenzen zu Schweiz und Liechtenstein nach Österreich ein- oder ausreisen.

Im Rahmen des EES werden Drittstaatsangehörige – darunter auch Geschäftsreisende aus Großbritannien, den USA und Australien mit Wohnsitz in Österreich – bei der ersten Einreise an einer externen EU-Grenze mit vier Fingerabdrücken und einem Gesichtsfoto erfasst. Bei folgenden Reisen werden die Daten automatisch abgeglichen, wodurch das bisherige System mit Passstempeln entfällt. Die Datenbank berechnet die verbleibenden visafreien Tage, erkennt Überziehungen und übermittelt Warnungen an Sicherheitsbehörden.

EU-Ein- und Ausreisesystem startet Endphase am 10. April – Österreichische Reisende vor Anlaufschwierigkeiten gewarnt


Quellen der österreichischen Grenzpolizei berichten gegenüber der Beratungsgesellschaft Fragomen, dass an den Nicht-Schengen-Gates des Flughafens Wien bereits Kioske installiert wurden und das Personal „Spitzen-Sommer“-Szenarien übt. Dennoch rechnen die Behörden in den ersten Wochen mit längeren Wartezeiten – insbesondere bei Geschäftsreisenden auf der Strecke Wien–London oder an der Schweizer Landgrenze bei Feldkirch. Fluggesellschaften haben begonnen, Passagiere per E-Mail zu bitten, 45 Minuten früher am Flughafen zu sein.

Für multinationale Unternehmen besteht die dringende Aufgabe darin, mobile Mitarbeiter mit österreichischen Aufenthaltstiteln, aber Pässen aus Nicht-EU-Staaten, umfassend zu informieren: Eine versäumte biometrische Erfassung kann dazu führen, dass der Check-in verweigert wird. Zudem sollten Firmen die Einsatzpläne ihrer entsandten Mitarbeiter überprüfen; Techniker, die über München oder Zürich in den Nahen Osten reisen, unterliegen ab dem Verlassen des Schengen-Raums dem EES.

Das Innenministerium weist darauf hin, dass die im Rahmen des EES erhobenen Daten drei Jahre lang gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden können. Datenschutzbedenken können durch die Anforderung eines Ausdrucks der eigenen Daten bei jeder Polizeidienststelle in Österreich adressiert werden. Eine begleitende Smartphone-App „Travel to Europe“, die eine Vorregistrierung der biometrischen Daten ermöglicht, wird derzeit getestet, ist aber noch nicht auf Deutsch verfügbar.
Quelle: BL-Portal

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