
Frische Statistiken, die am 1. April vom Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) veröffentlicht wurden, zeigen, dass Frankreich im Jahr 2025 Schutz für 78.782 Antragsteller gewährte – ein Anstieg von 12 % im Vergleich zum Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Anerkennungsquote lag insgesamt bei 52,1 % (ohne unbegleitete Minderjährige bei 47,1 %). Ukrainische Staatsangehörige führten erneut die Liste der Antragsteller an, gefolgt von Personen aus der Demokratischen Republik Kongo und Afghanistan. Bedeutende CNDA-Entscheidungen im Jahr 2025 erkannten automatisch Schutz für Antragsteller aus dem Gazastreifen und später dem Westjordanland an und erweiterten den Schutz auf Frauen aus dem Iran und Somalia sowie auf LGBTQ+-Antragsteller aus mehreren Hochrisikoländern. Dieser Trend setzt sich trotz Präsident Emmanuel Macrons Versprechen fort, „die Einwanderung deutlich zu reduzieren, beginnend mit den irregulären Zuwanderungsströmen“. Die Abschiebekapazitäten bleiben jedoch begrenzt: Die Rückführungsquoten liegen bei etwa 15 %. Berater für Wirtschaftseinwanderung sehen in den Daten ein Signal dafür, dass humanitäre Fälle weiterhin Ressourcen der Präfekturen binden und die Bearbeitungszeiten für Arbeitsgenehmigungen und „Passeport Talent“-Verlängerungen verlängern könnten. Eine begleitende Umfrage zeigt, dass 60 % der französischen Befragten strengere Kontrollen befürworten, was darauf hindeutet, dass das Thema Einwanderung vor den Parlamentswahlen 2027 weiterhin polarisiert. Arbeitgeber, die Mitarbeiter verlegen, sollten längere Vorlaufzeiten für Termine einplanen und bereit sein, den wirtschaftlichen Mehrwert bei der Beantragung von Firmenvisa nachzuweisen.
Quelle: YourNEWS
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