
Das Europäische Parlament hat eine neue „Rückführungs“-Verordnung verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, abgelehnte Asylbewerber in gesicherten Zentren außerhalb des EU-Gebiets unterzubringen und festzuhalten. Nach dem Vorbild des italienischen Abkommens mit Albanien aus dem Jahr 2023 ermöglicht die Regelung eine Haftdauer von bis zu 24 Monaten und verlagert die Rückkehr von einer freiwilligen zu einer zwangsweisen Maßnahme. Während Deutschland, Österreich und die Niederlande bereits Partnerländer wie Kosovo und Ruanda ins Auge fassen, äußern Frankreich und Spanien „ernsthafte rechtliche und ethische Bedenken“. Französische Diplomaten befürchten, dass die Auslagerung von Abschiebungen gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstoßen und Menschenrechtsverantwortlichkeiten für die EU-Staaten schaffen könnte. Paris setzt stattdessen auf stärkere Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsländern und schnellere Asylentscheidungen innerhalb Europas. Der Zeitpunkt ist ungünstig: Frankreich arbeitet noch daran, den umfassenderen Migrationspakt bis Juni umzusetzen und müsste das nationale Recht erneut anpassen, um die neuen Zentren nutzen zu können. Innenministeriumsvertreter teilten Wirtschaftsverbänden mit, dass Frankreich „keine unmittelbaren Pläne“ für Offshore-Zentren habe, was bedeutet, dass Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, kurzfristig nicht mit schnelleren Abschiebungen abgelehnter Antragsteller rechnen sollten. Für Mobility-Manager bedeutet dies, dass Abschiebungsrisiken – und damit verbundene Überziehungsrisiken – in Frankreich auf absehbare Zeit weiterhin vor Ort gehandhabt werden. Sollte jedoch ein anderer Mitgliedstaat Fälle ins Ausland verlagern, müssen Betreiber, die über gemeinsame Schengen-IT-Systeme arbeiten, möglicherweise ihre Datenschutz- und Verrechnungspreisvereinbarungen an die neue außereuropäische Dimension anpassen.
Quelle: Mediaterranee