
IRCC hat ausführliche Richtlinien zu einer vorübergehenden öffentlichen Regelung veröffentlicht, die bestimmten Ukrainern mit offenen Arbeitserlaubnissen eine einmalige Verlängerung um drei Jahre zwischen dem 1. April 2026 und dem 31. März 2027 ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihre Arbeitserlaubnis im Rahmen früherer Kanada-Ukraine-Notfallmaßnahmen erhalten haben und spätestens am 31. Dezember 2024 (bzw. 31. März 2024, je nach ursprünglichem Programm) in Kanada eingetroffen sind. Antragsteller müssen sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Entscheidung physisch in Kanada aufhalten. Im Gegensatz zu früheren CUAET-Maßnahmen handelt es sich bei der neuen Regelung nicht um eine „automatische Verlängerung“ und sie gilt nicht für Besuchervisums- oder Studiengenehmigungen. Es fallen die üblichen Bearbeitungsgebühren an, und Verlängerungen dürfen die Gültigkeit von Reisepässen oder biometrischen Daten nicht überschreiten. Für Arbeitgeber schafft die Klarstellung Planungssicherheit für Mitarbeiter, deren Erlaubnisse in diesem Jahr auslaufen, was insbesondere in Branchen wie Landwirtschaft und Fertigung, die 2024 viele ukrainische Arbeitskräfte eingestellt haben, die Personalplanung erleichtert. Mobility-Teams sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter die einmalige Verlängerung nicht bereits genutzt haben, da Wiederholungsanträge abgelehnt werden. Interessenvertretungen fordern IRCC auf, die Regelung auf Familienangehörige mit Besuchsstatus auszuweiten, doch die Behörden prüfen derzeit noch weitere Maßnahmen.
Quelle: UAConnect Calgary