
Der Flughafen Zürich hat am 4. April still und heimlich das biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union aktiviert – sechs Tage vor der europaweiten Frist am 10. April. Das bedeutet, dass Drittstaatsangehörige – darunter Geschäftsreisende aus Großbritannien, den USA und Asien – bei Ankunft oder Abflug am verkehrsreichsten Schweizer Flughafen einmalig ein Gesichtsfoto und vier Fingerabdrücke erfassen lassen müssen. Die Schweizer Grenzpolizei berichtet, dass die Testphase, die im Oktober 2025 begann, die meisten technischen Probleme beseitigt hat; die Abfertigungszeit liegt derzeit bei durchschnittlich 45 bis 60 Sekunden pro Reisendem. Dennoch raten SWISS und große Firmenreisemanager den Passagieren, bis sich die neuen Abläufe eingespielt haben, mindestens 30 Minuten früher am Flughafen zu sein.
Warum das für Unternehmen wichtig ist: In der Schweiz sind Tausende von Kurzzeitentsandten im Einsatz, die regelmäßig für regionale Projekte ein- und ausreisen. Sobald die biometrischen Daten eines Mitarbeiters erfasst sind, sollten spätere Grenzübertritte schneller ablaufen, da die Pässe nicht mehr physisch gestempelt werden. Personalabteilungen sollten das Datum der „Ersterfassung“ in den Mobilitätsakten dokumentieren und Vielreisende daran erinnern, dass Überziehungen der Aufenthaltsdauer nun automatisch erfasst werden – es gibt keinen Spielraum mehr bei der 90/180-Tage-Regel.
Regionale Herausforderungen: Während Zürich live geht, hat das Nachbarland Frankreich die Einführung des EES an den UK-Grenzposten mit Sonderregelungen verschoben, was Befürchtungen über eine uneinheitliche Umsetzung in Europa schürt. Schweizer Behörden betonen, dass das System im Inland stabil läuft, warnen aber, dass Reisende, die über Paris oder Eurostar-Strecken reisen, mit gesonderten Warteschlangen rechnen müssen, bis Frankreich die erforderliche Technik installiert hat.
Nächste Schritte: Ab dem 10. April wird das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wöchentlich Leistungsdaten veröffentlichen. Am 11. April öffnet eine spezielle Hotline für Arbeitgeber, um bei Erfassungsfehlern zu helfen, die verhindern könnten, dass Mitarbeiter ihre Heimflüge antreten.
Warum das für Unternehmen wichtig ist: In der Schweiz sind Tausende von Kurzzeitentsandten im Einsatz, die regelmäßig für regionale Projekte ein- und ausreisen. Sobald die biometrischen Daten eines Mitarbeiters erfasst sind, sollten spätere Grenzübertritte schneller ablaufen, da die Pässe nicht mehr physisch gestempelt werden. Personalabteilungen sollten das Datum der „Ersterfassung“ in den Mobilitätsakten dokumentieren und Vielreisende daran erinnern, dass Überziehungen der Aufenthaltsdauer nun automatisch erfasst werden – es gibt keinen Spielraum mehr bei der 90/180-Tage-Regel.
Regionale Herausforderungen: Während Zürich live geht, hat das Nachbarland Frankreich die Einführung des EES an den UK-Grenzposten mit Sonderregelungen verschoben, was Befürchtungen über eine uneinheitliche Umsetzung in Europa schürt. Schweizer Behörden betonen, dass das System im Inland stabil läuft, warnen aber, dass Reisende, die über Paris oder Eurostar-Strecken reisen, mit gesonderten Warteschlangen rechnen müssen, bis Frankreich die erforderliche Technik installiert hat.
Nächste Schritte: Ab dem 10. April wird das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wöchentlich Leistungsdaten veröffentlichen. Am 11. April öffnet eine spezielle Hotline für Arbeitgeber, um bei Erfassungsfehlern zu helfen, die verhindern könnten, dass Mitarbeiter ihre Heimflüge antreten.