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Österreich erlaubt visumfreies Reisen für Inhaber biometrischer Diplomatenpässe aus Usbekistan

Apr. 9, 2026
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Österreich erlaubt visumfreies Reisen für Inhaber biometrischer Diplomatenpässe aus Usbekistan
Der österreichische Ministerrat hat das Außenministerium ermächtigt, Verhandlungen mit Usbekistan über ein gegenseitiges Visumfreistellungsabkommen für Inhaber biometrischer diplomatischer Pässe aufzunehmen. Laut dem Protokoll der 47. Kabinettssitzung vom 8. April 2026 hat die Regierung einen Vertragsentwurf gebilligt, der Diplomaten und deren unmittelbare Familienangehörige von den derzeitigen C- und D-Visumspflichten für kurzfristige Einsätze und offizielle Reisen befreit. Dieser Schritt spiegelt Wiens umfassendere Strategie wider, die Beziehungen zu den schnell wachsenden zentralasiatischen Märkten zu vertiefen und gleichzeitig die Mobilität von Beamten in den Bereichen Wirtschaftsdiplomatie, kulturelle Zusammenarbeit und multilaterale Arbeit zu erleichtern.

Usbekistan hat seine Wirtschaft seit 2017 geöffnet und ist für die Europäische Union zunehmend ein wichtiger Partner in den Bereichen Energie, Rohstoffe und regionale Sicherheit geworden. Österreich beherbergt bereits die in Wien ansässige OSZE sowie mehrere UN-Organisationen – Institutionen, die stark auf die reibungslose Mobilität akkreditierter Diplomaten angewiesen sind. Praktisch bedeutet das Abkommen, dass akkreditierte usbekische Diplomaten (und umgekehrt österreichische Diplomaten in Taschkent) bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Schengen-Kurzaufenthalts- oder österreichisches Nationalvisum in das Partnerland einreisen, sich dort aufhalten und durchreisen können.

Österreich erlaubt visumfreies Reisen für Inhaber biometrischer Diplomatenpässe aus Usbekistan


Da die Visumfreiheit auf biometrische diplomatische Pässe beschränkt ist, betrifft sie keine Inhaber regulärer Pässe oder Geschäftsreisende, beseitigt jedoch eine bürokratische Hürde für offizielle Delegationen und verkürzt die Bearbeitungszeiten um geschätzte drei bis vier Wochen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter an Botschaften oder multilaterale Organisationen in Österreich entsenden, sollten beachten, dass Familienangehörige von Inhabern diplomatischer Pässe ebenfalls von der Visumspflicht befreit sind, jedoch weiterhin eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung benötigen, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Das Außenministerium wird den Vertragstext voraussichtlich innerhalb von drei Monaten mit dem usbekischen Partner finalisieren. Anschließend bedarf es der parlamentarischen Ratifizierung und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, bevor das Abkommen in Kraft treten kann – voraussichtlich im vierten Quartal 2026. Für Manager im Bereich globale Mobilität ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass Österreich gezielte Visumerleichterungen nutzt, um bilaterale Beziehungen zu stärken. Unternehmen, die an EU-geförderten Projekten in Zentralasien arbeiten oder usbekische Beamte zu Schulungen in Wien empfangen, können mit reibungsloseren Abläufen rechnen, sobald das Abkommen umgesetzt ist.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich – Ministerratsprotokoll

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