
In einem ministeriellen Rundschreiben vom 31. März 2026 hat die österreichische Bundesregierung die Unterzeichnung eines bilateralen Film-Koproduktionsabkommens mit der Republik Indien genehmigt. Der heute auf der Website der Bundeskanzleramt veröffentlichte Vertrag regelt vereinfachte Visa-, Zoll- und Steuerbestimmungen, die indische Produzenten dazu anregen sollen, in Österreich zu drehen, während österreichischen Studios im Gegenzug der Zugang zum riesigen heimischen Bollywood-Markt erleichtert wird.
Wichtige Mobilitätsregelungen umfassen beschleunigte Visa- und Arbeitserlaubnisse für Cast und Crew, die von den österreichischen Botschaften innerhalb von sieben Arbeitstagen bearbeitet werden, sowie die zollfreie vorübergehende Einfuhr von Filmequipment für bis zu 24 Monate. Produktionen, die unter das Abkommen fallen, können zudem gemeinsam den österreichischen Filmförderungsbonus von 30 % und das indische Cash-Rebate-Programm von 40 % beantragen, sofern mindestens 20 % der Hauptdreharbeiten in beiden Ländern stattfinden.
Für Location-Manager werden die Einwanderungskategorien harmonisiert: Indisches Personal erhält ein spezielles „Film Crew D-Visum“ mit einer Gültigkeit von 180 Tagen, das in Österreich ohne Ausreise verlängert werden kann. Österreichische Techniker, die nach Indien reisen, erhalten ein entsprechendes „Film-Visum“ mit mehrfacher Einreise, wodurch die bisherige Höchstgrenze von 120 Tagen entfällt.
Branchenverbände begrüßten die Vereinbarung und verwiesen darauf, dass kürzliche Bollywood-Drehs in Tirol trotz bürokratischer Hürden bereits sieben Millionen Euro in die regionale Wirtschaft eingebracht haben. Das neue Abkommen könnte diese Summe laut dem Verband der österreichischen Produzenten verdoppeln. Die indische Botschaft in Wien plant im Mai eine Roadshow, um alpine Drehorte und das neue mitteleuropäische Tonstudio-Komplex in Wien zu bewerben.
Unternehmen, die Executive-Relocations unterstützen, sollten die kommenden Regelungen genau beobachten: Das Innenministerium wird eine Checkliste der erforderlichen Dokumente sowie einen eigenen Terminbereich im Online-Portal der Rot-Weiß-Rot-Karte veröffentlichen, um Überschneidungen mit den regulären Arbeitsmigrationskontingenten zu vermeiden.
Wichtige Mobilitätsregelungen umfassen beschleunigte Visa- und Arbeitserlaubnisse für Cast und Crew, die von den österreichischen Botschaften innerhalb von sieben Arbeitstagen bearbeitet werden, sowie die zollfreie vorübergehende Einfuhr von Filmequipment für bis zu 24 Monate. Produktionen, die unter das Abkommen fallen, können zudem gemeinsam den österreichischen Filmförderungsbonus von 30 % und das indische Cash-Rebate-Programm von 40 % beantragen, sofern mindestens 20 % der Hauptdreharbeiten in beiden Ländern stattfinden.
Für Location-Manager werden die Einwanderungskategorien harmonisiert: Indisches Personal erhält ein spezielles „Film Crew D-Visum“ mit einer Gültigkeit von 180 Tagen, das in Österreich ohne Ausreise verlängert werden kann. Österreichische Techniker, die nach Indien reisen, erhalten ein entsprechendes „Film-Visum“ mit mehrfacher Einreise, wodurch die bisherige Höchstgrenze von 120 Tagen entfällt.
Branchenverbände begrüßten die Vereinbarung und verwiesen darauf, dass kürzliche Bollywood-Drehs in Tirol trotz bürokratischer Hürden bereits sieben Millionen Euro in die regionale Wirtschaft eingebracht haben. Das neue Abkommen könnte diese Summe laut dem Verband der österreichischen Produzenten verdoppeln. Die indische Botschaft in Wien plant im Mai eine Roadshow, um alpine Drehorte und das neue mitteleuropäische Tonstudio-Komplex in Wien zu bewerben.
Unternehmen, die Executive-Relocations unterstützen, sollten die kommenden Regelungen genau beobachten: Das Innenministerium wird eine Checkliste der erforderlichen Dokumente sowie einen eigenen Terminbereich im Online-Portal der Rot-Weiß-Rot-Karte veröffentlichen, um Überschneidungen mit den regulären Arbeitsmigrationskontingenten zu vermeiden.
Quelle: Austrian Federal Chancellery