
Das belgische Verfassungsgericht hat zwar Teile der Asylreform für 2025 vorübergehend ausgesetzt, doch die Bundesregierung bezeichnet das Urteil lediglich als verfahrensbedingte Verzögerung. Am 26. Februar setzte das Gericht Bestimmungen aus, die es den Behörden erlauben würden, Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz genießen, die Unterbringung zu verweigern – bis der Europäische Gerichtshof hierzu eine Entscheidung trifft. In einer Erklärung vom 7. April bekräftigte Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt, dass „nichts im Urteil unser Ziel einer strengsten Migrationspolitik aller Zeiten infrage stellt“. Streitpunkt ist, ob Belgien Asylsuchenden, die sich in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, materielle Aufnahmeleistungen verweigern darf. Die EU-Richtlinie 2013/33 nennt nur begrenzte Gründe für eine Kürzung der Unterstützung, und das Gericht bittet die Luxemburger Richter um Klarstellung, ob Belgiens neue Regelung damit vereinbar ist. Bis dahin ist die Maßnahme ausgesetzt, doch der Rest des Migrationspakets – darunter kürzere Fristen für Berufungen und strengere Kriterien für Familienzusammenführungen – bleibt in Kraft. Praktisch sind die Fedasil-Aufnahmeeinrichtungen weiterhin überfüllt: Mehr als 3.000 anerkannte Flüchtlinge leben in Unterkünften, die eigentlich für Neuankömmlinge vorgesehen sind, was den Platz für neue Antragsteller stark einschränkt. NGOs warnen, dass ohne die ausgesetzte Regelung die Obdachlosigkeit auf der Straße zunehmen wird, was bereits jetzt zu spontanen Hotelbuchungen führt, die den Bundeshaushalt monatlich um zusätzliche zwei Millionen Euro belasten. Für Arbeitgeber lautet die Botschaft: erhöhte Sorgfaltspflicht. Mitarbeitende mit humanitären Visa oder als Familienangehörige müssen einen klaren Aufenthaltsanspruch nachweisen, und Umzugsdienstleister sollten mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, da die Sachbearbeiter neue EU-weite Dokumentationsanforderungen bewältigen müssen. Die juristische Auseinandersetzung fällt mit den beschleunigten Gesetzesvorhaben Belgiens zur Umsetzung des EU-Pakts für Migration und Asyl zusammen, der ab Juni 2026 gelten soll – was darauf hindeutet, dass eine Lockerung auf nationaler Ebene unwahrscheinlich ist. Sollte der EU-Gerichtshof zugunsten Brüssels entscheiden, könnten andere Mitgliedstaaten Belgiens Modell für Aufnahmebeschränkungen übernehmen; andernfalls ist mit einer politischen Neuausrichtung und möglicherweise stabileren Asylaufnahmen Ende 2026 zu rechnen.
Quelle: InternationalInvestment.biz