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Belgische Regierung belebt umstrittene Hausdurchsuchungsbefugnisse zur Festnahme irregulärer Migranten wieder

Apr. 8, 2026
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Belgische Regierung belebt umstrittene Hausdurchsuchungsbefugnisse zur Festnahme irregulärer Migranten wieder
Der Ministerrat Belgiens hat die hitzige Migrationsdebatte neu entfacht, indem er in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der es Polizeibeamten erlaubt, Beamte des Einwanderungsamts bei der Durchsuchung privater Wohnungen zu begleiten, um Nicht-EU-Bürger festzunehmen, die einer vollstreckbaren Ausweisungsverfügung nicht nachgekommen sind. Der am 3. April genehmigte und am 7. April veröffentlichte Entwurf ändert das Einwanderungsgesetz von 1980 und fügt einen neuen Artikel 74/7 §1 hinzu, der den Zutritt erlaubt, wenn drei kumulative Bedingungen erfüllt sind: Der Ausländer unterliegt einer endgültigen Rückkehrentscheidung, verweigert die Zusammenarbeit und wird als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit eingestuft. Der Zutritt erfordert weiterhin eine vorherige Genehmigung durch einen Untersuchungsrichter, und Einsätze dürfen nur zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends stattfinden. Befürworter – angeführt von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) und Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) – argumentieren, dass die Glaubwürdigkeit Belgiens auf dem Spiel steht. Derzeit werden weniger als ein Drittel der Rückkehranordnungen vollstreckt, hauptsächlich weil die Polizei Wohnungen nicht betreten kann, wenn die Türen verschlossen sind. Wirtschaftsverbände weisen darauf hin, dass ineffektive Rückführungen die öffentliche Unterstützung für Arbeitsmigrationsprogramme untergraben haben, auf die Unternehmen angewiesen sind, um Fachkräftelücken zu schließen. Zivilgesellschaftliche Gruppen und mehrere Oppositionsparteien warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Artikel 15 der belgischen Verfassung erklärt die Unverletzlichkeit der Wohnung, und Kritiker warnen, dass die Ausweitung der Polizeibefugnisse – selbst mit richterlichem Beschluss – unverhältnismäßige Eingriffe in das Privatleben nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Folge haben könnte. Sie verweisen darauf, dass ein ähnlicher Vorstoß aus dem Jahr 2018 gescheitert ist, nachdem der Staatsrat unzureichende Schutzmaßnahmen bemängelt hatte. Die praktische Wirkung hängt nun vom Parlament ab, das den Text nach einer erneuten Stellungnahme des Staatsrats, die Ende April erwartet wird, diskutieren und verabschieden muss. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssen Arbeitgeber und Umzugsdienstleister ausländische Mitarbeiter über die verschärfte Durchsetzung informieren und sicherstellen, dass Aufenthaltsdokumente gültig bleiben, um plötzliche Festnahmen zu vermeiden. Der Entwurf signalisiert zudem multinationalen Unternehmen, dass Belgien sich einem EU-weiten Trend zu strengeren Rückführungsmaßnahmen anschließt – ein Trend, der bereits in den Nachbarländern Niederlande und Frankreich sichtbar ist. Unternehmen sollten daher eine „Rückkehr-Risiko“-Prüfung in ihre Compliance-Audits aufnehmen, juristischen Beistand bereithalten, falls Mitarbeiter von Abschiebungen betroffen sind, und parlamentarische Änderungen beobachten, die den Anwendungsbereich des Gesetzes einschränken oder erweitern könnten. Unabhängig vom Ausgang unterstreicht die Debatte, wie die Durchsetzung der Einwanderungsgesetze und Grundrechte zu einem zentralen Konfliktfeld der belgischen Politik vor den Bundeswahlen 2027 werden.
Quelle: International Investment

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