
Am 6. April veröffentlichte das juristische Portal Lexgo das Rundschreiben 2026/C/51, in dem die belgische Steuerbehörde umfassende Verbesserungen des besonderen Expatriate-Regimes für Inpatriate-Mitarbeiter und Forscher erläutert. Wichtige steuerliche Vorteile – darunter eine steuerfreie Pauschale, die von 30 % auf 35 % des Bruttogehalts steigt, sowie die Abschaffung der jährlichen Obergrenze von 90.000 € – gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Arbeitgeber können bestehende Verträge bis zum 30. Juni 2026 anpassen, um die neuen Regelungen anzuwenden, sofern die arbeitsrechtlichen Formalitäten eingehalten werden. Die Mindestgehaltsgrenze für die Standard-Inpatriate-Regelung (BBIB) sinkt von 75.000 € auf 70.000 €, wodurch das Programm für eine breitere Gruppe von Fachkräften im mittleren bis höheren Niveau zugänglich wird. PwC Belgien, das an der Ausarbeitung der Richtlinien beteiligt war, weist darauf hin, dass die Personalabteilungen bei rückwirkender Anwendung der Vorteile korrigierte Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuererklärungen ausstellen müssen. Während die steuerlichen Änderungen die Attraktivität Belgiens für mobile Talente erhöhen, hat das Nationale Sozialversicherungsamt noch nicht vollständig nachgezogen: Es begrenzt die Pauschale weiterhin auf 30 %, obwohl es die niedrigere Gehaltsgrenze anerkennt. Diese Diskrepanz kann dazu führen, dass einige Arbeitgeber höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, sofern keine weitere Harmonisierung erfolgt. Global Mobility Manager sollten vor einer rückwirkenden Senkung der Bruttogehälter Szenarioanalysen durchführen; in manchen Fällen überwiegt die höhere steuerfreie Pauschale die Unterschiede bei den Sozialabgaben, aber nicht immer. Unternehmen, die kurzfristig Personal für EU-Projekte entsenden, könnten zudem von schnelleren Arbeitserlaubnisverfahren profitieren, da die regionalen Behörden das verbesserte Regime als Beleg für Belgiens Engagement im Wettbewerb um Talente ansehen.
Quelle: Lexgo
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