
Italien hat die Umsetzung der EU-Richtlinie zur einheitlichen Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen, nachdem der Ministerrat am 9. April den finalen Gesetzesdekret verabschiedet und die Details am 13. April veröffentlicht hat. Das Dekret setzt die Richtlinie (EU) 2024/1233 um und schafft ein einheitliches Verfahren, das es Drittstaatsangehörigen ermöglicht, gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Nach den neuen Regelungen müssen die Questure (Polizeidienststellen) die kombinierte Erlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Antrag ausstellen – eine deutliche Verkürzung gegenüber der bisherigen Bearbeitungszeit von 60 bis 90 Tagen bei Neueinreisen. Verlängerungen müssen nun innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerber über jede Kommunikation mit den Einwanderungsbehörden zu informieren, was Transparenz und Compliance verbessert. Die Änderung ergänzt das mehrjährige „Decreto Flussi“-Quotenprogramm Italiens und soll die Einstellung in Branchen mit Fachkräftemangel, von Ingenieurwesen bis Lebensmittelverarbeitung, erleichtern. Multinationale Unternehmen profitieren von schnelleren Möglichkeiten, Drittstaatsangehörige zu entsenden oder einzustellen, während Arbeitnehmer klarere Informationen zu Rechten, Sozialversicherungsschutz und Mobilität innerhalb der EU erhalten. Praktische nächste Schritte umfassen die Aktualisierung der Antragsportale bei den Sportelli Unici per l’Immigrazione sowie die Schulung des Frontpersonals. Rechtsexperten empfehlen HR-Teams, ihre Dokumentenchecklisten sofort zu aktualisieren, insbesondere hinsichtlich Nachweisen zum Wohnsitz und zur Einhaltung von Arbeitsverträgen, um die verkürzten Fristen optimal zu nutzen. Italien gehört damit zu den wenigen Mitgliedstaaten, die die Umsetzungsfrist bis April 2026 bereits eingehalten haben, und stärkt damit seinen Ruf als Tor für qualifizierte Fachkräfte in Südeuropa.