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Österreichisches Außenministerium aktualisiert Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina

Apr. 25, 2026
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Österreichisches Außenministerium aktualisiert Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina
Das österreichische Außenministerium (BMEIA) hat am 24. April 2026 seine Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina stillschweigend aktualisiert. Die Sicherheitsstufe bleibt bei Stufe 2 („erhöhte Vorsicht“), jedoch wurde die Warnung vor Blindgängern verschärft und die Meldepflicht für Kurzzeitbesucher verschärft. Reisende werden daran erinnert, dass Landminen auch entlang wichtiger Transitstrecken weiterhin eine Gefahr darstellen, und es wird dringend empfohlen, **unbefestigte Straßen strikt zu meiden** – eine Warnung, die auch von aktuellen Berichten des EU-Minenaktionsdienstes bestätigt wird.

Zudem wird klargestellt, dass Touristen, die länger als drei Tage bleiben, sich innerhalb von 48 Stunden bei der örtlichen Polizei anmelden müssen. Diese Formalität wird normalerweise von Hotels übernommen, wird bei privaten Airbnb-Unterkünften jedoch oft übersehen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von etwa 5 Euro vor Ort.

Österreichisches Außenministerium aktualisiert Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina


Für österreichische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Sarajevo oder in Industriezentren wie Banja Luka entsenden, hat die Aktualisierung praktische Folgen. Verantwortliche für die Mobilität sollten sicherstellen, dass die Unterkunftsanbieter die Polizeianmeldung vornehmen und dass die Entsandten die Notrufnummern kennen (122 Polizei, 123 Feuerwehr, 124 Rettung). Versicherungen verlangen möglicherweise auch eine schriftliche Bestätigung, dass die Mitarbeiter über Minenrisiken informiert wurden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Bei den Visa-Bestimmungen gibt es keine Änderungen: Österreichische und andere EU-Bürger dürfen visumfrei bis zu 90 Tage innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums einreisen, vorausgesetzt, der Reisepass ist mindestens drei Monate über die Ausreise hinaus gültig. Reisende müssen jedoch nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen – etwa 75 Euro pro Tag – entweder in bar oder per Kreditkarte. Diese Regel wird seit der Klarstellung im April von den Grenzbeamten strenger kontrolliert.

Mit Blick auf die bevorstehende Sommersaison und die steigende Beliebtheit von Roadtrips durch den Westbalkan sollten Arbeitgeber die aktualisierten Hinweise weitergeben und ihre Mitarbeiter ermutigen, die *Auslandsservice*-App des Außenministeriums für Echtzeitwarnungen herunterzuladen.
Quelle: Austrian Foreign Ministry – BMEIA

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