
Ausländische Einwohner und Arbeitgeber, die Talente in Frankreich beschäftigen, sehen sich ab dem 1. Mai 2026 mit deutlich höheren Einwanderungskosten konfrontiert. Ein ministerieller Erlass, der zu diesem Datum in Kraft tritt, erhöht die Gebühren erheblich. Laut detaillierten Informationen der englischsprachigen Zeitung *The Connexion* steigt die Standardgebühr für eine erstmalige einjährige **carte de séjour** oder eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung von 200 auf 300 Euro, während die obligatorische Stempelgebühr (droit de timbre) von 25 auf 50 Euro verdoppelt wird. Praktisch bedeutet das, dass die meisten neuen Aufenthaltstitel nun 350 Euro kosten. Auch ermäßigte Kategorien sind betroffen: Studierende, Au-pairs, Saisonarbeiter und Antragsteller auf Familienzusammenführung zahlen künftig 100 Euro statt bisher 50 Euro. Die Verlängerungsgebühren steigen auf 250 Euro (bzw. 100 Euro bei ermäßigten Fällen). Neu eingeführt wird eine Gebühr von 40 Euro für den Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen französischen – ein administrativer Schritt, den Nicht-EU-Entsandte nach 12 Monaten Aufenthalt absolvieren müssen. Die auffälligste Änderung betrifft die Einbürgerung: Anträge, die bisher 55 Euro kosteten, werden künftig mit 255 Euro berechnet – ein Anstieg um 364 %. Das Innenministerium begründet die Erhöhungen damit, dass Frankreich sich damit an „vergleichbare EU-Länder“ angleicht und die Kosten für biometrische Karten abdeckt. Die Migrantenrechtsorganisation Gisti kritisiert jedoch eine „Kostenexplosion“, die einkommensschwächere Antragsteller abschrecken werde. Für Unternehmen kommt die Erhöhung ungünstig: Die Budgets, die auf den globalen Mobilitätskostenprognosen vom Januar 2026 basieren, berücksichtigen die höheren französischen Gebühren nicht. Relocation-Dienstleister raten den Personalabteilungen, Bestellungen schnell zu erteilen, damit laufende Anträge noch vor dem 30. April bezahlt werden können, obwohl die Präfekturen ab dem 1. Mai um 00:00 Uhr nur noch Anträge mit den korrekten neuen Gebühren annehmen. Entsandte mit Brexit-Artikel-50-Aufenthaltskarten bleiben weiterhin ausgenommen, doch für britische Staatsangehörige, die künftig mit lokalen Verträgen nach Frankreich kommen, gelten die höheren Gebühren. Mobilitätsberater empfehlen, Mitarbeiter über die Kostenunterschiede zwischen der Validierung eines **visa long-séjour valant titre de séjour (VLS-TS)** – das ebenfalls auf 300 Euro steigt – und einem herkömmlichen Aufenthaltstitelantrag aufzuklären, da beide Wege bald finanziell gleichgestellt sein werden.
Quelle: The Connexion
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