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Stichtag 30. April für die Einkommensteuererklärung überrascht viele Ausländer: Vorausgefüllte Formulare berücksichtigen Auslandseinkünfte nicht

Mai 1, 2026
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Stichtag 30. April für die Einkommensteuererklärung überrascht viele Ausländer: Vorausgefüllte Formulare berücksichtigen Auslandseinkünfte nicht
Die Frist für die Einkommensteuererklärung in Polen am 30. April bereitet neu angekommenen Expatriates weiterhin Probleme, wie eine heute aktualisierte Anleitung der Umzugsberatungsseite Your Krakow Compass zeigt. Das staatliche Portal Twój e-PIT akzeptiert automatisch die vorausgefüllte Steuererklärung, wenn der Steuerzahler nichts unternimmt. Allerdings enthält dieser Entwurf keine ausländischen Gehälter, Dividenden oder freiberuflichen Einkünfte – typische Einnahmequellen von entsandten Mitarbeitern, die für ausländische Arbeitgeber tätig sind. Wird der vorausgefüllte Entwurf nicht korrigiert, drohen Nachzahlungsstrafen von bis zu 20 % der nicht gezahlten Steuer zuzüglich Zinsen. Der Artikel beschreibt einen Fall, in dem ein kanadischer Remote-Arbeiter, der die Lücke nicht kannte, nach einer Prüfung für zwei Jahre Steuernachzahlungen und Zinsen zahlen musste. Dank der Integration von Bank-Login-Daten und dem weit verbreiteten digitalen Identitätsnachweis „Profil Zaufany“ ist die Korrektur der Erklärung unkompliziert, muss aber vor Mitternacht erfolgen. Personalabteilungen, die Schattenabrechnungen oder Kostenbeteiligungsmodelle nutzen, sollten sicherstellen, dass ihre entsandten Mitarbeiter den vorausgefüllten Entwurf geprüft und bei ausländischen Einkünften das richtige Formular (meist PIT-36) gewählt haben. Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres zu- oder weggezogen sind, müssen zudem ihren Steuerwohnsitz anpassen – es gelten die 183-Tage-Regel und der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Steuerberater weisen darauf hin, dass das gleiche Profil Zaufany, das für e-PIT genutzt wird, inzwischen auch für MOS 2.0-Einwanderungsanträge und den Zugang zum IKP-Gesundheitsportal verpflichtend ist, was die zunehmende Verzahnung von Steuer- und Einwanderungsvorschriften im digitalen Verwaltungssystem Polens unterstreicht. Ausländer, die die heutige Frist verpassen, können noch eine freiwillige Korrektur (korekta) ohne Strafe einreichen, sofern dies vor Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens durch das Finanzamt geschieht – Zinsen fallen jedoch ab dem 1. Mai an.
Quelle: Your Krakow Compass

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