1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Polen
  4. /
  5. Polen führt verpflichtendes MOS 2.0 E-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein

Polen führt verpflichtendes MOS 2.0 E-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein

Mai 1, 2026
·
Polen führt verpflichtendes MOS 2.0 E-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein
Ab dem 27. April 2026 müssen alle Anträge auf eine polnische Aufenthaltserlaubnis – sei es befristet, unbefristet oder für langfristig in der EU – ausschließlich über das modernisierte Regierungsportal MOS 2.0 (Moduł Obsługi Spraw) eingereicht werden. Die bisherige MOS-Plattform wurde am 17. April abgeschaltet, und alle Nutzerdaten wurden gelöscht, sodass Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer neue Konten anlegen müssen. Laut dem Amt für Ausländer werden Papieranträge, die nach dem 26. April eingehen, abgelehnt.

MOS 2.0 bringt zwei wichtige Neuerungen mit sich, die Mobility-Manager sofort in ihre Abläufe integrieren müssen. Erstens löst der Online-Antrag des ausländischen Mitarbeiters automatisch eine E-Mail an das sponsoring Unternehmen aus. Die Personalabteilung muss diesen Link öffnen, eine digitale Anlage zur Bestätigung der Beschäftigungsbedingungen ausfüllen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen, bevor der Antrag weiterbearbeitet wird. Zweitens ist das Portal nun der einzige Kanal für die weitere Kommunikation – Anfragen nach zusätzlichen Dokumenten, Termine für biometrische Daten und endgültige Entscheidungen werden ausschließlich im MOS-Postfach des Antragstellers angezeigt.

Polen führt verpflichtendes MOS 2.0 E-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein


Die Regierung argumentiert, dass die durchgängige Digitalisierung die Bearbeitungszeiten verkürzen und regionale Unterschiede beseitigen wird. Polen kämpft insbesondere in der Woiwodschaft Masowien, wo 40 % aller Arbeits- und Aufenthaltsfälle bearbeitet werden, mit monatelangen Rückständen. Durch die strukturierte Dateneingabe und die automatisierte Arbeitgeberbestätigung soll MOS 2.0 die Zahl unvollständiger Anträge reduzieren, die derzeit den Bearbeitungsprozess verzögern.

Unternehmen mit vielen Nicht-EU-Beschäftigten – wie IT-Dienstleister, Shared-Service-Center und Logistikfirmen – müssen ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren, Führungskräfte im digitalen Mitunterzeichnungsschritt schulen und gegebenenfalls in qualifizierte elektronische Signaturzertifikate investieren. Crown World Mobility schätzt, dass eine fehlende Arbeitgeberunterschrift die Registrierung eines Falls um bis zu zwei Wochen verzögern kann, was die rechtliche Aufenthaltskontinuität zeitkritischer Entsendungen gefährdet.

Parallel dazu hat das Amt für Ausländer bestätigt, dass ab dem 4. Mai über dasselbe Portal Anträge für die neue CUKR-Aufenthaltskarte für Ukrainer angenommen werden, deren vorübergehender Schutz ausläuft. Arbeitgeber mit ukrainischen Mitarbeitern sollten sich daher auf einen zweiten Anstieg des Portalverkehrs Anfang Mai einstellen.
Quelle: Rzeczpospolita

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Polen.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×