
Ein am 1. Mai in der London Mail veröffentlichter Artikel hebt neue Verpflichtungen für britische Universitäten hervor, die mit ausländischen Bildungsagenten zusammenarbeiten. Ab dem 7. April 2026 müssen Sponsoren im Rahmen des Student Route-Programms den Namen, das Herkunftsland und die Handelsregisternummer jedes Agenten erfassen, der an der Rekrutierung von Bewerbern außerhalb des Vereinigten Königreichs beteiligt ist, und diese Angaben im Certificate of Acceptance for Studies (CAS) eintragen. Diese Maßnahme setzt eine Empfehlung des Migration Advisory Committee um, die darauf abzielt, unseriöse Agentenpraktiken einzudämmen, die für Visumsablehnungen und Studienabbrüche verantwortlich gemacht werden.
Institutionen, die Agentendaten nicht melden, riskieren eine Herabstufung oder sogar den Entzug ihrer Sponsor-Lizenz, was ihre Fähigkeit gefährdet, internationale Studierende aufzunehmen. Die Richtlinien verpflichten Sponsoren zudem zu jährlichen Due-Diligence-Prüfungen, die Marketingaussagen, Gebührenoffenlegung und Rückerstattungsrichtlinien umfassen.
Für Teams im Bereich der internationalen Mitarbeitermobilität ist diese Entwicklung in zweierlei Hinsicht relevant: Erstens müssen Unternehmen, die die Studienvisa von Angehörigen ihrer Mitarbeiter finanzieren, sicherstellen, dass die gewählten Bildungseinrichtungen weiterhin regelkonform sind, da eine ausgesetzte Lizenz die Aufenthaltsgenehmigung der Studierenden ungültig machen könnte. Zweitens müssen multinationale Bildungsanbieter mit Standorten im Vereinigten Königreich ihre Verträge mit Agenten überarbeiten, um Service-Level-Agreements und Whistleblowing-Kanäle verbindlich zu regeln.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass die Regelung auch rückwirkend für CAS gilt, die vor dem 7. April ausgestellt wurden, sofern der zugehörige Visumantrag nach diesem Datum eingereicht wird. Universitäten schätzen, dass die Aktualisierung der historischen Daten im Sommersemester Zehntausende von CAS-Änderungen erfordern könnte.
Blickt man in die Zukunft, signalisiert das Innenministerium, die Agentendaten auszuwerten, um eine „Bad-Actor-Liste“ zu erstellen, die möglicherweise bereits Anfang 2027 mit Sponsoren geteilt wird. Beteiligte sollten daher jetzt Compliance-Klauseln in Agentenverträgen verankern, einschließlich Prüfungsrechten und Haftungsklauseln bei Falschdarstellungen.
Institutionen, die Agentendaten nicht melden, riskieren eine Herabstufung oder sogar den Entzug ihrer Sponsor-Lizenz, was ihre Fähigkeit gefährdet, internationale Studierende aufzunehmen. Die Richtlinien verpflichten Sponsoren zudem zu jährlichen Due-Diligence-Prüfungen, die Marketingaussagen, Gebührenoffenlegung und Rückerstattungsrichtlinien umfassen.
Für Teams im Bereich der internationalen Mitarbeitermobilität ist diese Entwicklung in zweierlei Hinsicht relevant: Erstens müssen Unternehmen, die die Studienvisa von Angehörigen ihrer Mitarbeiter finanzieren, sicherstellen, dass die gewählten Bildungseinrichtungen weiterhin regelkonform sind, da eine ausgesetzte Lizenz die Aufenthaltsgenehmigung der Studierenden ungültig machen könnte. Zweitens müssen multinationale Bildungsanbieter mit Standorten im Vereinigten Königreich ihre Verträge mit Agenten überarbeiten, um Service-Level-Agreements und Whistleblowing-Kanäle verbindlich zu regeln.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass die Regelung auch rückwirkend für CAS gilt, die vor dem 7. April ausgestellt wurden, sofern der zugehörige Visumantrag nach diesem Datum eingereicht wird. Universitäten schätzen, dass die Aktualisierung der historischen Daten im Sommersemester Zehntausende von CAS-Änderungen erfordern könnte.
Blickt man in die Zukunft, signalisiert das Innenministerium, die Agentendaten auszuwerten, um eine „Bad-Actor-Liste“ zu erstellen, die möglicherweise bereits Anfang 2027 mit Sponsoren geteilt wird. Beteiligte sollten daher jetzt Compliance-Klauseln in Agentenverträgen verankern, einschließlich Prüfungsrechten und Haftungsklauseln bei Falschdarstellungen.
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