
Das Expat-Service-Portal Selectra hat am 4. Mai seinen Leitfaden aktualisiert und dabei die 12-monatige Frist sowie die bilaterale Umtauschliste für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern klargestellt. Wichtigste Erkenntnis: Nach einem Jahr Wohnsitz in Frankreich muss ein Führerschein aus den USA, Großbritannien, Kanada, Australien oder einem anderen beidseitig anerkannten Staat über das Online-Portal der ANTS gegen einen französischen Führerschein eingetauscht werden – andernfalls kann eine Kfz-Versicherungsleistung rechtlich abgelehnt werden. Der Artikel räumt mit Online-Gerüchten über eine neue Gebühr von 40 € auf – diese gilt nur für den Umtausch von EU-Führerscheinen in französische ab dem 12. Mai, nicht jedoch für Führerscheine aus Drittstaaten, deren Umtausch weiterhin kostenfrei bleibt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeiten in Paris inzwischen auf neun Monate angestiegen sind, weshalb Neuankömmlinge den Antrag sofort nach Vorlage eines Wohnsitznachweises stellen sollten. Für globale Mobilitätsprogramme ist dieses Update mehr als nur eine Randnotiz: Firmenwagenrichtlinien schließen oft Fahrer mit ungültigem ausländischem Führerschein aus. Im Falle eines schuldhaften Unfalls könnte der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Mitarbeiter haftbar gemacht werden. Die Personalabteilung sollte daher den Führerscheinstatus der Entsandten bereits bei der Einarbeitung prüfen und sechs Monate nach Wohnsitznahme eine Erinnerung zur Einleitung des Umtauschverfahrens setzen. Arbeitgeber können unterstützen, indem sie Übersetzungskosten erstatten und Musterbescheinigungen „attestation de résidence“ bereitstellen, die ANTS nun anstelle von Strom- oder Gasrechnungen für Firmenwohnungen akzeptiert. Eine kurze Compliance-Checkliste in den Umzugspaketen kann teure Haftungsrisiken später vermeiden.
Quelle: Selectra
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