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Neue Zollregel erweitert Kontrollzone an den französischen Autobahngrenzen ins Landesinnere

Mai 2, 2026
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Neue Zollregel erweitert Kontrollzone an den französischen Autobahngrenzen ins Landesinnere
Eine Änderung von Artikel L424-3 des französischen Zollkodex 2026 trat am 1. Mai stillschweigend in Kraft und erlaubt Polizei- und Zollbeamten, Reisepässe und Aufenthaltstitel bis zur ersten Autobahnmautstelle zu kontrollieren, wenn diese Mautstelle außerhalb der bisherigen 20-Kilometer-Schengen-„Grenzzone“ liegt. Bisher waren Identitätskontrollen im Inland auf 20 Kilometer ab der Grenze beschränkt; die neue Regelung erweitert diesen Bereich entlang bestimmter Autobahnkorridore, die per gemeinsamer Ministerverordnung festgelegt werden. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Verschärfung der innerfranzösischen Schengen-Kontrollen, die seit den Terroranschlägen 2015 kontinuierlich wieder eingeführt werden. Für Straßengüterverkehrsunternehmen und Betreiber von Firmen-Shuttles bedeutet dies praktisch, dass Stichprobenkontrollen nun auch an Raststätten und Mautstellen stattfinden können, die bisher als „sicher“ vor Einwanderungskontrollen galten. Fahrer, die nicht-EU-Mitarbeiter auf temporären Einsätzen transportieren, müssen Originalpässe, Visastempel oder Aufenthaltstitel mitführen, und Arbeitgeber sollten ihre Vertragsklauseln zu Haftungsfristen überprüfen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Reform, da sie interne Grenzkontrollen normalisiere und das Risiko ethnischer Profilierung erhöhe. Das Innenministerium argumentiert hingegen, dass Autobahnmautstellen logische Engpässe im Kampf gegen Schmuggelnetzwerke zwischen Belgien, Spanien und Italien seien und dass Kontrollen weiterhin risikobasiert bleiben. Juristische Berater weisen darauf hin, dass das Nichtvorlegen gültiger Dokumente an Kontrollstellen im erweiterten Bereich zu sofortiger administrativer Haft und Bußgeldern von bis zu 3.750 Euro für den Arbeitgeber führen kann. Unternehmen mit Shuttle-Verkehren aus Luxemburg oder Deutschland zu Einrichtungen im Osten Frankreichs wird daher empfohlen, Passagierlisten zu prüfen und Dokumentenkontrollen vor dem Einsteigen zu verstärken. Obwohl die Regelung landesweit gilt, erwarten Verkehrsunternehmen die erste Umsetzung auf den Korridoren A8 (Nizza–Italien), A2 (Belgien–Paris) und A9 (Spanien–Montpellier) – wichtige Verkehrsadern für den grenzüberschreitenden Pendelverkehr mit hohem Volumen. Unternehmen sollten die kommenden Ministerverordnungen beobachten, die die genauen Mautstellen benennen, an denen die erweiterten Kontrollen gelten.
Quelle: The Trade Hub – French Customs Monitor

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