
Eine routinemäßige Passkontrolle am internationalen Flughafen Johannes Paul II. in Krakau am 7. Mai endete mit der Festnahme eines 46-jährigen jordanischen Passagiers, der aus Larnaka auf Zypern ankam. Die Grenzschutzbeamten stellten fest, dass der Reisende seine vorherige visumfreie Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengen-Raum um 45 Tage überschritten hatte und kein gültiges nationales Visum besaß. Gemäß Artikel 14 des Schengener Grenzkodex wurde ihm die Einreise sofort verweigert und er wurde in einem gesicherten Aufenthaltsraum bis zum nächstmöglichen Rückflug festgehalten. Zudem droht ihm ein mehrjähriges Wiedereinreiseverbot, das automatisch über die SIS-II-Datenbank an andere Schengen-Staaten gemeldet wird. Der Vorfall erinnert daran, dass Schengen-Überziehungen – auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurden – für polnische Systeme sichtbar sind, sobald biometrische Daten erfasst werden. Arbeitgeber, die Geschäftsreisende auf mehrtägige Touren durch mehrere Länder schicken, sollten die Aufenthaltsdauer in der Zone genau überwachen, zumal Polen letzten Monat das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) aktiviert hat, das automatische Kontrollen ermöglicht. Die Grenzschutzbehörde berichtete, dass im April vier ähnliche Fälle am Flughafen Krakau-Balice registriert wurden, verglichen mit nur einem im gleichen Monat des Vorjahres, was darauf hindeutet, dass die neue biometrische Datenbank die Durchsetzung bereits deutlich verbessert.
Quelle: Onet.pl