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Polen führt Online-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein

Mai 8, 2026
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Polen führt Online-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein
Ab dem 27. April 2026 – jedoch erst gestern, am 7. Mai, angekündigt – hat das polnische Amt für Ausländer (UDSC) den gesamten Antragsprozess für befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen auf sein neues MOS 2.0 E-Portal umgestellt. Papierformulare oder persönliche Einreichungen werden nur noch in wenigen humanitären oder behindertenbezogenen Ausnahmefällen akzeptiert. Diese Änderung markiert die umfassendste Digitalisierung der polnischen Einwanderungsverwaltung seit der Einführung von PESEL-UKR im Jahr 2022.

Antragsteller müssen individuelle MOS-Konten anlegen, intelligente Webformulare ausfüllen, die Daten in Echtzeit validieren, und vor allem den Antrag mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Profil Zaufany oder qualifizierte Signatur) unterzeichnen. Arbeitgeberanhänge – lange Zeit ein Engpass – müssen nun zum Zeitpunkt der Antragstellung beigefügt und elektronisch signiert werden; das System blockiert die Einreichung, wenn Dokumente oder Unterschriften fehlen. Für Arbeitgeber bedeutet dies das Ende der informellen Praxis, „Platzhalter“-Anträge einzureichen, um Bearbeitungsdaten zu sichern und Dokumente später nachzureichen. Personalabteilungen müssen deutlich früher mit ausländischen Mitarbeitenden kooperieren und eine *vertrauenswürdige Profil*-E-Signatur für den Unternehmensvertreter einholen.

Polen führt Online-Portal für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis ein


Fragomen weist darauf hin, dass Unternehmen ohne die erforderliche E-Signatur-Fähigkeit mit verpassten Arbeitsbeginn-Terminen und Verzögerungen bei Geschäftsreisenden rechnen müssen. Anwaltskanzleien begrüßen die durch das Portal gewonnene Planbarkeit – mit zeitgestempelten Eingangsbestätigungen, Dashboard-Tracking und automatisierten Mängelanzeigen – warnen jedoch, dass Antragsteller, die mit polnischen E-ID-Tools nicht vertraut sind, Schwierigkeiten haben könnten. Da MOS 2.0 mit dem Schengen-Ein- und Ausreisesystem (EES) verknüpft ist, lösen Dateninkonsistenzen (z. B. Passnummern, die nicht mit EES-Einträgen übereinstimmen) nun automatisch eine Warnung aus, statt einer manuellen Anfrage.

Praktisch sollten multinationale Arbeitgeber ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren, zusätzliche Vorlaufzeit für erstmalige elektronische Signaturen einplanen und sicherstellen, dass Unternehmensfirewalls den Zugriff auf die gov.pl-Domain erlauben. Die Reform unterstreicht Warschaus Strategie, das Risiko der Einwanderungskonformität von den Behörden auf Arbeitgeber und Antragsteller zu verlagern.
Quelle: Fragomen

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