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EU hebt Visabeschränkungen für Äthiopien auf: Schweiz nimmt reguläre Schengen-Visabearbeitung wieder auf

Mai 20, 2026
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EU hebt Visabeschränkungen für Äthiopien auf: Schweiz nimmt reguläre Schengen-Visabearbeitung wieder auf
Die Schweizer Konsulate können wieder Schengen-Visa für äthiopische Staatsangehörige nach den üblichen Regeln ausstellen, nachdem der Rat der Europäischen Union die im Jahr 2024 verhängten restriktiven Maßnahmen offiziell aufgehoben hat. Die Entscheidung, die am 18. Mai in Brüssel getroffen und am 19. Mai an die assoziierten Schengen-Staaten kommuniziert wurde, würdigt die „erheblichen“ Fortschritte Addis Ababas bei der Rücknahme seiner Staatsbürger ohne legalen Aufenthaltsstatus in Europa. Für die Schweiz bedeutet dies, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) sofort die beschleunigten Verfahren für Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) wieder einführen und die vor zwei Jahren eingeführten Zuschläge sowie längeren Bearbeitungszeiten abschaffen kann. Äthiopische Reisende profitieren künftig wieder von den regulären Visagebühren von 80 Euro, der Möglichkeit von Mehrfacheinreisen mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren sowie reduzierten Dokumentationsanforderungen. Schweizer Unternehmen mit Aktivitäten am Horn von Afrika, darunter ABB, Roche und SGS, erwarten durch die Änderung kürzere Vorlaufzeiten bei der Entsendung sowie geringere Compliance-Kosten für Techniker und Projektleiter, die regelmäßig zwischen Zürich oder Basel und den aufstrebenden Industrieparks Äthiopiens pendeln. Die Entscheidung beseitigt zudem einen belastenden Punkt in den bilateralen Beziehungen. Die äthiopische Botschaft in Genf hatte die „strafenden“ Maßnahmen wiederholt kritisiert und gewarnt, dass diese die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Institutionen wie der ETH Zürich und der EPFL gefährden. SEM-Vertreter schätzen, dass die Schweizer Vertretungen in Addis Abeba, Nairobi und Khartum in diesem Jahr rund 3.000 äthiopische Anträge bearbeiten werden – etwa doppelt so viele wie 2025. Praktische Hinweise für Mobility-Manager: Aktualisieren Sie Einladungsschreiben und Reiserichtlinien, um die wiederhergestellten Bearbeitungszeiten (in der Regel 15 Tage) und die normalen Gebühren widerzuspiegeln; heben Sie alle im Jahr 2024 eingeführten Budgetzuschläge auf; und erinnern Sie Reisende daran, dass während der Beschränkungsphase erfasste biometrische Daten für 59 Monate gültig bleiben.
Quelle: Council of the European Union – press release

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