
Der Schweizer Einwanderungsstreit erhält eine neue Wendung. In einem Interview, das am 17. Mai 2026 in der SonntagsZeitung erschien und von Bloomberg aufgegriffen wurde, kündigte der Vizepräsident der FDP, Andrea Caroni, an, eine parlamentarische Motion einzureichen, die von Neuankömmlingen aus der Europäischen Union eine einmalige „Überbevölkerungsabgabe“ verlangt, wenn sie sich in der Schweiz niederlassen. Die Einnahmen sollen in einen Bundesfonds für öffentlichen Verkehr, bezahlbaren Wohnraum und andere durch Bevölkerungswachstum belastete Infrastruktur fließen. Caroni argumentiert, dass die 9,2 Millionen Einwohner der Schweiz bereits unter „Dichte-Stress“ in Metropolregionen wie Zürich, Genf und Basel leiden. „Zuwanderer ziehen in ein bereits voll eingerichtetes Nest ein. Es ist nur fair, dass sie zur Erhaltung der Lebensqualität beitragen“, sagte er der Zeitung. Obwohl keine konkrete Summe genannt wurde, schätzt die SonntagsZeitung, dass eine Gebühr von 4.000 bis 5.000 CHF pro neuem EU-Einwanderer jährlich über 400 Millionen CHF einbringen könnte. Der Vorschlag kommt nur vier Wochen vor der Abstimmung am 14. Juni über die harte „Nein zur 10-Millionen-Schweiz“-Initiative. Wirtschaftsnahe Kreise befürchten, dass eine Bevölkerungsobergrenze zu Kontingenten für Arbeitsbewilligungen bei multinationalen Unternehmen führen könnte; Caronis Plan wird als sanftere Alternative präsentiert, die die Personenfreizügigkeit bewahrt und gleichzeitig die öffentliche Besorgnis mildert. Rechtsexperten zeigen sich skeptisch. Da das Freizügigkeitsabkommen Teil der bilateralen Verträge mit Brüssel ist, könnte eine diskriminierende Abgabe als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat stillschweigend gewarnt, dass eine einseitige Abgabe Vergeltungsmaßnahmen nach sich ziehen könnte – von Beschränkungen für Schweizer Dienstleister im EU-Binnenmarkt bis hin zu Klagen vor dem EFTA-Gericht. Für Personal- und Mobilitätsverantwortliche ist die Botschaft klar: Das politische Klima tendiert zu einer Kostenbeteiligung. Selbst wenn Caronis Motion nicht Gesetz wird, könnten Unternehmen bald mit höheren kommunalen Infrastrukturabgaben bei der Versetzung von Mitarbeitenden rechnen müssen. Globale Programme sollten mögliche Aufnahmegebühren einplanen, Kostenprognosen für 2027 anpassen und beobachten, ob kantonale Behörden eigene Varianten der Abgabe einführen.
Quelle: Bloomberg
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