
Die Schweiz hat am 12. Mai in Lausanne offiziell den Start ihrer einjährigen Präsidentschaft des Euro-Afrikanischen Dialogs zu Migration und Entwicklung – besser bekannt als der „Rabat-Prozess“ – gefeiert. Die hochrangige Konferenz, die gemeinsam mit Tunesien geleitet wurde, versammelte Spitzenvertreter aus über 50 afrikanischen und europäischen Staaten, der Europäischen Kommission sowie wichtigen internationalen Organisationen.
Die schweizerisch-tunesische Agenda stellt die nachhaltige Reintegration von Rückkehrern in den Mittelpunkt der Mobilitätspolitik für 2026. Bern argumentiert, dass würdige Rückkehrprozesse, kombiniert mit Entwicklungsprojekten, die vor Ort Arbeitsplätze schaffen, das Risiko irregulärer Wiederwanderung verringern und sowohl Herkunfts- als auch Zielländer profitieren lassen. Die Schweiz präsentierte Pilotprojekte, die im Rahmen ihrer Migrationspartnerschaften finanziert werden – etwa Berufsausbildungsgutscheine für Rückkehrer in die Elfenbeinküste und Startkapital für Kleinunternehmen in Tunesien – als mögliche Vorbilder für eine breitere EU-Afrika-Zusammenarbeit.
Hinter der diplomatischen Sprache verbirgt sich ein pragmatisches Ziel für Schweizer Arbeitgeber: die öffentliche Unterstützung für reguläre Arbeitsmigration aufrechtzuerhalten, indem den Wählern gezeigt wird, dass irreguläre Aufenthalter tatsächlich zurückkehren und glaubwürdige Hilfe beim Neustart ihres Lebens erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) informierte die Delegierten, dass die Schweiz 2025 insgesamt 2.630 Rückkehrentscheidungen gegenüber Subsahara-Afrikanern erlassen hat, jedoch nur eine tatsächliche Rückkehrquote von 41 % erreichte. Bern hofft, dass verbesserte Reintegrationspakete und engere konsularische Zusammenarbeit diese Quote bis 2027 auf über 55 % steigern.
Für multinationale Unternehmen in der Schweiz ist die Initiative von Bedeutung, da ein vorhersehbareres und humaneres Rückkehrsystem den politischen Druck verringert, die Arbeitsbewilligungsquoten für Drittstaatsangehörige zu verschärfen. Personalverantwortliche wurden dazu angehalten, die Ergebnisse des für November geplanten Ministertreffens des Rabat-Prozesses genau zu verfolgen. Dort will die Schweiz einen Entwurf für „Richtlinien zur Unternehmensunterstützung bei zirkulärer Fachkräftemobilität“ vorstellen – einen freiwilligen Verhaltenskodex, der Unternehmen ermutigt, Kurzzeitpraktika für Auszubildende aus Partnerländern anzubieten.
Praktisch sollten globale Mobilitätsmanager zudem beachten, dass das SEM Anfang 2027 einen digitalen „Reintegrationspass“ einführen will. Das QR-Code-basierte Dokument ermöglicht es Arbeitgebern, Schweizer Botschaften und Partner-NGOs, in Echtzeit zu überprüfen, ob ein ehemaliger Mitarbeiter vereinbarte Ausbildungs- oder Unternehmensgründungsmeilensteine im Ausland erreicht hat – was die Bearbeitung von Folgeanträgen auf Arbeitsvisa im Rahmen des Trusted-Employer-Programms beschleunigen soll.
Die schweizerisch-tunesische Agenda stellt die nachhaltige Reintegration von Rückkehrern in den Mittelpunkt der Mobilitätspolitik für 2026. Bern argumentiert, dass würdige Rückkehrprozesse, kombiniert mit Entwicklungsprojekten, die vor Ort Arbeitsplätze schaffen, das Risiko irregulärer Wiederwanderung verringern und sowohl Herkunfts- als auch Zielländer profitieren lassen. Die Schweiz präsentierte Pilotprojekte, die im Rahmen ihrer Migrationspartnerschaften finanziert werden – etwa Berufsausbildungsgutscheine für Rückkehrer in die Elfenbeinküste und Startkapital für Kleinunternehmen in Tunesien – als mögliche Vorbilder für eine breitere EU-Afrika-Zusammenarbeit.
Hinter der diplomatischen Sprache verbirgt sich ein pragmatisches Ziel für Schweizer Arbeitgeber: die öffentliche Unterstützung für reguläre Arbeitsmigration aufrechtzuerhalten, indem den Wählern gezeigt wird, dass irreguläre Aufenthalter tatsächlich zurückkehren und glaubwürdige Hilfe beim Neustart ihres Lebens erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) informierte die Delegierten, dass die Schweiz 2025 insgesamt 2.630 Rückkehrentscheidungen gegenüber Subsahara-Afrikanern erlassen hat, jedoch nur eine tatsächliche Rückkehrquote von 41 % erreichte. Bern hofft, dass verbesserte Reintegrationspakete und engere konsularische Zusammenarbeit diese Quote bis 2027 auf über 55 % steigern.
Für multinationale Unternehmen in der Schweiz ist die Initiative von Bedeutung, da ein vorhersehbareres und humaneres Rückkehrsystem den politischen Druck verringert, die Arbeitsbewilligungsquoten für Drittstaatsangehörige zu verschärfen. Personalverantwortliche wurden dazu angehalten, die Ergebnisse des für November geplanten Ministertreffens des Rabat-Prozesses genau zu verfolgen. Dort will die Schweiz einen Entwurf für „Richtlinien zur Unternehmensunterstützung bei zirkulärer Fachkräftemobilität“ vorstellen – einen freiwilligen Verhaltenskodex, der Unternehmen ermutigt, Kurzzeitpraktika für Auszubildende aus Partnerländern anzubieten.
Praktisch sollten globale Mobilitätsmanager zudem beachten, dass das SEM Anfang 2027 einen digitalen „Reintegrationspass“ einführen will. Das QR-Code-basierte Dokument ermöglicht es Arbeitgebern, Schweizer Botschaften und Partner-NGOs, in Echtzeit zu überprüfen, ob ein ehemaliger Mitarbeiter vereinbarte Ausbildungs- oder Unternehmensgründungsmeilensteine im Ausland erreicht hat – was die Bearbeitung von Folgeanträgen auf Arbeitsvisa im Rahmen des Trusted-Employer-Programms beschleunigen soll.
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