
Die finnische Regierung hat eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf gestartet, der den Einwanderungsrahmen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern deutlich verschärfen würde. Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung sieht der Vorschlag – der bis zum 29. Juni zur Stellungnahme offensteht – vor, dass Antragsteller vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausreichende Sprachkenntnisse in der vorgesehenen Unterrichtssprache nachweisen müssen. Die Universitäten sollen künftig nicht mehr für die Überprüfung der Sprachfähigkeit nach der Ankunft verantwortlich sein; bei fehlenden Kenntnissen könnte die Erlaubnis direkt verweigert werden.
Ein weiterer Kernpunkt des Entwurfs ist die Verzögerung der Berechtigung für Familienzusammenführungsvisa: Ehepartner und Kinder könnten erst nach 12 Monaten Aufenthalt des Studierenden in Finnland einen Antrag stellen, anstelle des aktuellen Systems, das gleichzeitige Anträge erlaubt. Die Einkommensanforderung – derzeit administrativ vom Migrationsdienst festgelegt – soll gesetzlich verankert und an die steigenden Lebenshaltungskosten in Finnland angepasst werden. Die genauen Euro-Beträge werden später in einer Regierungsverordnung festgelegt, doch es wird mit etwa 9.600 Euro pro Studienjahr gerechnet.
Arbeitsminister Matias Marttinen betonte, dass die Änderungen einen Ausgleich schaffen zwischen „der Attraktivität Finnlands für echte Talente“ und der Verhinderung von Scheinstudienwegen, die zu Verschuldung oder Ausbeutung führen. Das Hintergrundpapier des Ministeriums verweist auf Fälle aggressiver ausländischer Vermittler, die garantierte Jobs und überhöhte Gehaltsaussichten versprechen, wodurch Studierende nach der Ankunft finanziell überfordert sind. Durch klare Regeln will Helsinki das Vertrauen in studienbasierte Migration erhalten und gleichzeitig den langfristigen Bedarf des Arbeitsmarktes an ausländischen Absolventen decken.
Universitäten Finnlands (UNIFI) äußerten Bedenken, dass ein strenger Sprachtest die Bewerberzahlen für englischsprachige Programme, die 80 Prozent der ausländischen Einschreibungen ausmachen, verringern könnte. IT-Arbeitgeber hingegen unterstützen die Einkommensgrenze weitgehend, da finanziell angeschlagene Studierende eher ihr Studium abbrechen und Schwarzarbeit aufnehmen.
Sollte das Parlament den Gesetzentwurf in der Frühjahrssitzung verabschieden, treten die Regelungen zur Familienzusammenführung und zum Einkommen im Frühjahr 2027 in Kraft, die Sprachvoraussetzung ab Herbst 2027. Für multinationale Unternehmen, die Trainee-Programme über finnische Universitäten abwickeln, bedeutet dies vor allem längere Vorlaufzeiten und höhere Compliance-Kosten. Personalabteilungen sollten zusätzliche Monate für die Planung von Visaanträgen für Angehörige einplanen und die Finanzierung von Sprachtestvorbereitungen bereits vor der Ankunft sicherstellen. Bildungsträger werden dringend geraten, ihre Werbematerialien umgehend zu überprüfen, da irreführende Angaben unter dem geänderten Ausländergesetz zu Sanktionen führen können.
Ein weiterer Kernpunkt des Entwurfs ist die Verzögerung der Berechtigung für Familienzusammenführungsvisa: Ehepartner und Kinder könnten erst nach 12 Monaten Aufenthalt des Studierenden in Finnland einen Antrag stellen, anstelle des aktuellen Systems, das gleichzeitige Anträge erlaubt. Die Einkommensanforderung – derzeit administrativ vom Migrationsdienst festgelegt – soll gesetzlich verankert und an die steigenden Lebenshaltungskosten in Finnland angepasst werden. Die genauen Euro-Beträge werden später in einer Regierungsverordnung festgelegt, doch es wird mit etwa 9.600 Euro pro Studienjahr gerechnet.
Arbeitsminister Matias Marttinen betonte, dass die Änderungen einen Ausgleich schaffen zwischen „der Attraktivität Finnlands für echte Talente“ und der Verhinderung von Scheinstudienwegen, die zu Verschuldung oder Ausbeutung führen. Das Hintergrundpapier des Ministeriums verweist auf Fälle aggressiver ausländischer Vermittler, die garantierte Jobs und überhöhte Gehaltsaussichten versprechen, wodurch Studierende nach der Ankunft finanziell überfordert sind. Durch klare Regeln will Helsinki das Vertrauen in studienbasierte Migration erhalten und gleichzeitig den langfristigen Bedarf des Arbeitsmarktes an ausländischen Absolventen decken.
Universitäten Finnlands (UNIFI) äußerten Bedenken, dass ein strenger Sprachtest die Bewerberzahlen für englischsprachige Programme, die 80 Prozent der ausländischen Einschreibungen ausmachen, verringern könnte. IT-Arbeitgeber hingegen unterstützen die Einkommensgrenze weitgehend, da finanziell angeschlagene Studierende eher ihr Studium abbrechen und Schwarzarbeit aufnehmen.
Sollte das Parlament den Gesetzentwurf in der Frühjahrssitzung verabschieden, treten die Regelungen zur Familienzusammenführung und zum Einkommen im Frühjahr 2027 in Kraft, die Sprachvoraussetzung ab Herbst 2027. Für multinationale Unternehmen, die Trainee-Programme über finnische Universitäten abwickeln, bedeutet dies vor allem längere Vorlaufzeiten und höhere Compliance-Kosten. Personalabteilungen sollten zusätzliche Monate für die Planung von Visaanträgen für Angehörige einplanen und die Finanzierung von Sprachtestvorbereitungen bereits vor der Ankunft sicherstellen. Bildungsträger werden dringend geraten, ihre Werbematerialien umgehend zu überprüfen, da irreführende Angaben unter dem geänderten Ausländergesetz zu Sanktionen führen können.
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