
Die Mitte-rechts-Koalitionsregierung Finnlands machte am 18. Mai 2026 einen weiteren bedeutenden Schritt in ihrer umfassenden Reform der Einwanderungspolitik: Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlichte einen Gesetzentwurf, der die Anforderungen für Nicht-EU-Studierende, die in Finnland studieren und sich niederlassen wollen, deutlich verschärfen würde.
Dem Vorschlag zufolge soll ein verpflichtender Sprachtest als Teil des Antragsverfahrens für eine Studienaufenthaltsgenehmigung eingeführt werden. Antragsteller, die keine ausreichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache (in der Regel Englisch, Finnisch oder Schwedisch) nachweisen können, könnten bereits vor der Einreise abgelehnt werden. Das Ministerium begründet die Änderung damit, die Abbruchquoten zu senken und den Missbrauch von Studiengenehmigungen als Hintertür zum finnischen Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
Der Entwurf behandelt auch das Thema Familienzusammenführung. Bisher können Ehepartner und Kinder gleichzeitig mit dem Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wird das Gesetz verabschiedet, müssen Familienangehörige mindestens ein Jahr warten – so haben die Behörden Zeit zu prüfen, ob der Hauptantragsteller tatsächlich studiert und seine Angehörigen finanziell versorgen kann. Die Regierung argumentiert, dass diese Maßnahme Agenten entmutigen soll, die in Asien und Afrika unrealistische „Studium-zu-Arbeit“-Migrationspakete vermarkten.
Besonders umstritten ist der Plan, die Einkommensanforderungen für Studierende gesetzlich festzuschreiben, anstatt sie in Richtlinien der Einwanderungsbehörde zu belassen. Die genaue Euro-Summe wird per Verordnung festgelegt, soll aber mit den Lebenshaltungskosten in Finnland steigen. Universitäten und Studierendenvertretungen befürchten, dass dies Finnlands Attraktivität gerade in Zeiten des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an ausländischen Fachkräften beeinträchtigen könnte.
Sollte das Parlament die Änderungen zur Familienzusammenführung und Einkommensregelung in der laufenden Frühjahrssession verabschieden, würden diese im Frühjahr 2027 in Kraft treten, die Sprachtestpflicht dann im Herbst 2027. Multinationale Arbeitgeber, die Absolventen finnischer Universitäten rekrutieren, sollten daher ihre zukünftigen Talentpools überprüfen und sich auf mögliche Rückgänge bei Nicht-EU-Studierenden oder längere Wartezeiten für die Familienzusammenführung einstellen.
Dem Vorschlag zufolge soll ein verpflichtender Sprachtest als Teil des Antragsverfahrens für eine Studienaufenthaltsgenehmigung eingeführt werden. Antragsteller, die keine ausreichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache (in der Regel Englisch, Finnisch oder Schwedisch) nachweisen können, könnten bereits vor der Einreise abgelehnt werden. Das Ministerium begründet die Änderung damit, die Abbruchquoten zu senken und den Missbrauch von Studiengenehmigungen als Hintertür zum finnischen Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
Der Entwurf behandelt auch das Thema Familienzusammenführung. Bisher können Ehepartner und Kinder gleichzeitig mit dem Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wird das Gesetz verabschiedet, müssen Familienangehörige mindestens ein Jahr warten – so haben die Behörden Zeit zu prüfen, ob der Hauptantragsteller tatsächlich studiert und seine Angehörigen finanziell versorgen kann. Die Regierung argumentiert, dass diese Maßnahme Agenten entmutigen soll, die in Asien und Afrika unrealistische „Studium-zu-Arbeit“-Migrationspakete vermarkten.
Besonders umstritten ist der Plan, die Einkommensanforderungen für Studierende gesetzlich festzuschreiben, anstatt sie in Richtlinien der Einwanderungsbehörde zu belassen. Die genaue Euro-Summe wird per Verordnung festgelegt, soll aber mit den Lebenshaltungskosten in Finnland steigen. Universitäten und Studierendenvertretungen befürchten, dass dies Finnlands Attraktivität gerade in Zeiten des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an ausländischen Fachkräften beeinträchtigen könnte.
Sollte das Parlament die Änderungen zur Familienzusammenführung und Einkommensregelung in der laufenden Frühjahrssession verabschieden, würden diese im Frühjahr 2027 in Kraft treten, die Sprachtestpflicht dann im Herbst 2027. Multinationale Arbeitgeber, die Absolventen finnischer Universitäten rekrutieren, sollten daher ihre zukünftigen Talentpools überprüfen und sich auf mögliche Rückgänge bei Nicht-EU-Studierenden oder längere Wartezeiten für die Familienzusammenführung einstellen.
Quelle: Daily Finland