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EU hebt restriktive Visamaßnahmen für Äthiopien auf und erleichtert italienischen Unternehmen den Zugang zum Schengen-Raum

Mai 20, 2026
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EU hebt restriktive Visamaßnahmen für Äthiopien auf und erleichtert italienischen Unternehmen den Zugang zum Schengen-Raum
Der Rat der Europäischen Union bestätigte am 19. Mai 2026 die Aufhebung der seit 2024 geltenden „restriktiven Visamaßnahmen“ gegenüber Äthiopien. Die ursprünglichen Maßnahmen – längere Bearbeitungszeiten, höhere Gebühren und strengere Dokumentationsanforderungen – waren aufgrund von Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Italien, eingeführt worden. Diese bezogen sich darauf, dass Addis Abeba bei der Rückführung von irregulär in der EU aufhältigen äthiopischen Staatsangehörigen nicht ausreichend kooperierte. Brüssel erklärt nun, Äthiopien habe die Zusammenarbeit bei Identifikation, Notreisedokumenten und der Organisation von Rückführungsflügen mit Chartermaschinen „erheblich verbessert“.

Für italienische Unternehmen ist diese Entscheidung mehr als nur eine diplomatische Randnotiz. Äthiopien zählt zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Afrikas und ist ein Schwerpunktmarkt des „Piano Mattei“-Programms. Firmen aus den Bereichen Bau, Agrartechnologie und Modebeschaffung hatten beklagt, dass der Visazuschlag von 2024 und die längeren Terminwartezeiten Projektstarts um Wochen verzögerten. Die Rückkehr zur regulären Schengen-Bearbeitung – 80 Euro Gebühr, 15 Tage Zielbearbeitungszeit, weniger erforderliche Unterlagen – dürfte die Mobilisierungszeiten für italienische Projektleiter und technische Teams auf dem Weg nach Addis Abeba deutlich verkürzen.

EU hebt restriktive Visamaßnahmen für Äthiopien auf und erleichtert italienischen Unternehmen den Zugang zum Schengen-Raum


Die Entscheidung tritt in Kraft, sobald die Durchführungsentscheidung des Rates den Mitgliedstaaten mitgeteilt wird. Konsulate müssen dann ihre öffentlichen Informationen und Softwareeinstellungen aktualisieren; die Visaverwaltungsplattform des italienischen Außenministeriums (Prenot@Mi) wird die Änderungen voraussichtlich automatisch innerhalb von 48 Stunden umsetzen. Arbeitgeber sollten dennoch mit einem gewissen Rückstau rechnen, da die Dienstleister VFS Global und TLScontact noch Anträge aus der alten Regelung abarbeiten. Reisenden mit Terminen in dieser Woche wird empfohlen, einen Dringlichkeitsnachweis – etwa Arbeitsverträge oder G7-Akkreditierungsschreiben – mitzubringen, um von der reduzierten Dokumentenliste zu profitieren.

Parallel erinnerte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten daran, dass Visa als Druckmittel Teil eines umfassenderen Migrationsinstrumentariums bleiben. Sollte die Kooperation erneut nachlassen, können die restriktiven Maßnahmen schnell wieder aktiviert werden. Italienische Mobilitätsmanager sollten daher die politischen Entwicklungen im Horn von Afrika weiterhin genau beobachten und sicherstellen, dass entsandte Mitarbeiter die Arbeitsgenehmigungs- und Meldevorschriften in Äthiopien strikt einhalten.

Aus Risikomanagementsicht sollten Unternehmen ihre Reisegenehmigungsprozesse aktualisieren: Die Zuschlagspositionen von 2024 aus den Kostenschätzungen streichen, die geplanten Vorlaufzeiten reduzieren und Reise-Richtlinien überarbeiten, die Äthiopien bislang als „Kategorie C – verzögerte Visa“ eingestuft hatten. Kürzere Vorlaufzeiten bedeuten zudem, dass Last-Minute-Projektangebote – auch im Zusammenhang mit der EU-geförderten Green Growth Facility – für italienische Bieter realistischer werden.
Quelle: Council of the European Union

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