
Nach monatelanger Unsicherheit für ausländische Gründer hat die französische Regierung endlich die Liste der erforderlichen Unterlagen veröffentlicht, die für die Erlangung des obligatorischen „Avis de viabilité économique“ (Wirtschaftlichkeitsgutachten) notwendig sind. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Selbstständige. Die Liste ist in einer ministeriellen Verordnung vom 13. Mai 2026 festgehalten und wurde am 21. Mai 2026 von der Pariser Migrationskanzlei LexCase bekanntgegeben. Antragsteller müssen das Gutachten vorlegen, bevor ein französisches Konsulat das Langzeitvisum ausstellt, das den ersten Schritt zur mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis darstellt, die durch die Einwanderungsreform vom Juni 2025 eingeführt wurde.
Wesentliche Anforderungen sind: (1) Nachweis eines Bankkontos bei einer EU-regulierten Institution; (2) Beleg über die „aktuelle oder zukünftige Nutzung“ von Geschäftsräumen; (3) ein detaillierter Geschäftsplan mit Finanzprognosen; (4) Nachweise über berufliche Qualifikationen. Experten warnen, dass die Eröffnung eines französischen Bankkontos aus dem Ausland sowie die Anmietung von Geschäftsräumen vor der Visumsbewilligung oft unrealistisch sind – insbesondere für Berater oder vollständig remote arbeitende Unternehmer. Das neue Regelwerk setzt damit deutlich strengere Maßstäbe als vergleichbare Programme in Portugal oder den Niederlanden, wo in der Regel ein virtuelles Büro und der Nachweis von Startkapital ausreichen.
Globale Mobilitätsteams, die nicht-EU-Freiberufler oder Auftragnehmer nach Frankreich entsenden, müssen nun deutlich mehr Vorlaufzeit einplanen – oft mehrere Monate –, um Bankkonten zu eröffnen, Domizilierungsverträge oder bedingte Mietverträge abzuschließen und eine schlüssige Dokumentation zu erstellen, die Marktforschung mit Umsatzprognosen verknüpft. Ein negatives Wirtschaftlichkeitsgutachten kann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden, doch dauern solche Berufungsverfahren meist sechs bis neun Monate – eine Zeitspanne, die sich viele Start-ups nicht leisten können.
LexCase empfiehlt, Nachweise über abgelehnte Kontoeröffnungen zu sammeln und kommerzielle Domizilierungsanbieter als Zwischenlösung für Geschäftsräume zu nutzen. Unternehmen, die einzelne Berater entsenden, sollten prüfen, ob der Weg über eine Entsendung als Arbeitnehmer (ICT oder EU Blue Card) nicht schneller zum Ziel führt als die Unternehmererlaubnis. Für Frankreich signalisiert die Verordnung eine politische Neuausrichtung: Die Behörden wollen Projekte filtern, die bereits in der lokalen Wirtschaft verankert sind, statt nur auf ambitionierte Geschäftspläne zu setzen. Während die strengeren Zugangsvoraussetzungen spekulative Anträge abschrecken könnten, dürften sie zugleich die Präfekturen entlasten, die mit unvollständigen Anträgen überfordert sind, und die Ausfallraten bei Unternehmensgründungen senken. Die Zeiten von „erst Visum, dann Gründung“ sind für selbstständige Migranten, die den französischen Markt anvisieren, damit endgültig vorbei.
Wesentliche Anforderungen sind: (1) Nachweis eines Bankkontos bei einer EU-regulierten Institution; (2) Beleg über die „aktuelle oder zukünftige Nutzung“ von Geschäftsräumen; (3) ein detaillierter Geschäftsplan mit Finanzprognosen; (4) Nachweise über berufliche Qualifikationen. Experten warnen, dass die Eröffnung eines französischen Bankkontos aus dem Ausland sowie die Anmietung von Geschäftsräumen vor der Visumsbewilligung oft unrealistisch sind – insbesondere für Berater oder vollständig remote arbeitende Unternehmer. Das neue Regelwerk setzt damit deutlich strengere Maßstäbe als vergleichbare Programme in Portugal oder den Niederlanden, wo in der Regel ein virtuelles Büro und der Nachweis von Startkapital ausreichen.
Globale Mobilitätsteams, die nicht-EU-Freiberufler oder Auftragnehmer nach Frankreich entsenden, müssen nun deutlich mehr Vorlaufzeit einplanen – oft mehrere Monate –, um Bankkonten zu eröffnen, Domizilierungsverträge oder bedingte Mietverträge abzuschließen und eine schlüssige Dokumentation zu erstellen, die Marktforschung mit Umsatzprognosen verknüpft. Ein negatives Wirtschaftlichkeitsgutachten kann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden, doch dauern solche Berufungsverfahren meist sechs bis neun Monate – eine Zeitspanne, die sich viele Start-ups nicht leisten können.
LexCase empfiehlt, Nachweise über abgelehnte Kontoeröffnungen zu sammeln und kommerzielle Domizilierungsanbieter als Zwischenlösung für Geschäftsräume zu nutzen. Unternehmen, die einzelne Berater entsenden, sollten prüfen, ob der Weg über eine Entsendung als Arbeitnehmer (ICT oder EU Blue Card) nicht schneller zum Ziel führt als die Unternehmererlaubnis. Für Frankreich signalisiert die Verordnung eine politische Neuausrichtung: Die Behörden wollen Projekte filtern, die bereits in der lokalen Wirtschaft verankert sind, statt nur auf ambitionierte Geschäftspläne zu setzen. Während die strengeren Zugangsvoraussetzungen spekulative Anträge abschrecken könnten, dürften sie zugleich die Präfekturen entlasten, die mit unvollständigen Anträgen überfordert sind, und die Ausfallraten bei Unternehmensgründungen senken. Die Zeiten von „erst Visum, dann Gründung“ sind für selbstständige Migranten, die den französischen Markt anvisieren, damit endgültig vorbei.
Quelle: LexCase Immigration
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