
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das letzte große rechtliche Hindernis für die außergewöhnliche Legalisierungskampagne der Regierung Sánchez beseitigt. Das Programm soll etwa einer halben Million Ausländer, die nachweisen können, dass sie bereits am 1. Januar 2026 im Land lebten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gewähren. In einem Urteil vom 22. Mai wies die Verwaltungsabteilung des Obersten Gerichtshofs Eilanträge der Gemeinschaft Madrid, der rechtsextremen Partei Vox und dreier Bürgervereinigungen zurück, die die Aussetzung des Dekrets während der laufenden Berufungsverfahren forderten. Die Richter sahen keinen Beleg für den von den Klägern behaupteten „nicht wiedergutzumachenden Schaden“ und entschieden, dass die Integration der bereits in Spanien lebenden Menschen das hypothetische Verwaltungsaufkommen für regionale Dienste überwiegt.
Für Arbeitgeber – insbesondere in Branchen wie Landwirtschaft, Logistik und häuslicher Pflege, die stark auf undokumentierte Arbeitskräfte angewiesen sind – schafft die Entscheidung Klarheit. Bis Donnerstagabend wurden laut dem Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration mehr als 549.000 Anträge eingereicht, von denen bereits 91.505 eine vorläufige Arbeitserlaubnis erhalten haben. Personalabteilungen können daher mit der Einstellung der Bewerber beginnen, wobei die erste Genehmigung nur ein Jahr gültig ist und später in die regulären Aufenthaltskategorien umgewandelt werden muss. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Antragsteller mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate vor 2026 nachweisen und grundlegende Integrationskriterien erfüllen müssen.
Da das Programm auf Spanien beschränkt ist, haben die Begünstigten keine automatische Freizügigkeit innerhalb der EU. Dennoch sehen multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Spanien darin eine Chance, bisher informelle Talente zu erschließen und gleichzeitig Compliance-Risiken bei der Vergabe von Subunternehmeraufträgen zu verringern.
Politisch ist das Urteil ebenfalls bedeutsam. Es schwächt eine prominent geführte Kampagne regionaler und oppositioneller Akteure ab, die vor Überlastung öffentlicher Dienste warnten und Verstöße gegen EU-Recht behaupteten. Das Gericht erkannte zwar die Klagebefugnis der Berufungskläger an, sodass das Hauptverfahren weiterläuft, doch die Legalisierung bleibt in Kraft – was Unternehmen, Kommunen und Migranten eine deutlich größere Planungssicherheit ermöglicht.
Für Arbeitgeber – insbesondere in Branchen wie Landwirtschaft, Logistik und häuslicher Pflege, die stark auf undokumentierte Arbeitskräfte angewiesen sind – schafft die Entscheidung Klarheit. Bis Donnerstagabend wurden laut dem Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration mehr als 549.000 Anträge eingereicht, von denen bereits 91.505 eine vorläufige Arbeitserlaubnis erhalten haben. Personalabteilungen können daher mit der Einstellung der Bewerber beginnen, wobei die erste Genehmigung nur ein Jahr gültig ist und später in die regulären Aufenthaltskategorien umgewandelt werden muss. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Antragsteller mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate vor 2026 nachweisen und grundlegende Integrationskriterien erfüllen müssen.
Da das Programm auf Spanien beschränkt ist, haben die Begünstigten keine automatische Freizügigkeit innerhalb der EU. Dennoch sehen multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Spanien darin eine Chance, bisher informelle Talente zu erschließen und gleichzeitig Compliance-Risiken bei der Vergabe von Subunternehmeraufträgen zu verringern.
Politisch ist das Urteil ebenfalls bedeutsam. Es schwächt eine prominent geführte Kampagne regionaler und oppositioneller Akteure ab, die vor Überlastung öffentlicher Dienste warnten und Verstöße gegen EU-Recht behaupteten. Das Gericht erkannte zwar die Klagebefugnis der Berufungskläger an, sodass das Hauptverfahren weiterläuft, doch die Legalisierung bleibt in Kraft – was Unternehmen, Kommunen und Migranten eine deutlich größere Planungssicherheit ermöglicht.
Quelle: El País