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EU-Pakt für Migration und Asyl tritt in Kraft – Schweiz setzt wichtige Kapitel um

Juni 13, 2026
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EU-Pakt für Migration und Asyl tritt in Kraft – Schweiz setzt wichtige Kapitel um
Der seit langem diskutierte EU-Pakt für Migration und Asyl trat am 12. Juni 2026 in Kraft. Er bringt ein einheitliches Screening-Verfahren, erweiterte biometrische Erfassung in Eurodac sowie einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus für die Erstaufnahmeländer mit sich. Die Schweiz, als assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin, wird die Kernregelungen nach einem mit Brüssel abgestimmten Stufenplan in nationales Recht übernehmen.

Gemäß dem Pakt werden Migranten, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, innerhalb von sieben Tagen registriert und können in beschleunigte Asyl- oder Rückführungsverfahren überführt werden. Das Mindestalter für die biometrische Erfassung sinkt von 14 auf sechs Jahre, zudem werden zusätzliche Daten wie Gesichtsaufnahmen, Geburtsdaten und Herkunftsland gespeichert.

EU-Pakt für Migration und Asyl tritt in Kraft – Schweiz setzt wichtige Kapitel um


Bundesrat Beat Jans erklärte, die Schweiz sei technisch bereit. Die SYMIC-Anbindung an Eurodac wurde aufgerüstet, und kantonale Mitarbeitende erhielten im vergangenen Monat neue Handscanner. Geschäftsreisende werden zunächst kaum Veränderungen bemerken, doch wer innerbetriebliche Versetzungen begleitet, sollte mit strengeren Identitätskontrollen und kürzeren Fristen für Rechtsmittel rechnen.

Bern wird jährlich entscheiden, ob es am Solidaritätsmechanismus des Pakts teilnimmt, was eine Verlagerung oder Finanzierung von Asylverfahren in anderen Staaten bedeuten kann. Verantwortliche für Unternehmensumzüge sollten diese Entscheidungen genau verfolgen, da sie die Verfügbarkeit von Unterkünften und die Kapazitäten der Behörden für Arbeitserlaubnisfälle beeinflussen können.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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