
Der Bundesrat hat die im April 2024 eingeführten zusätzlichen Visahürden für äthiopische Staatsangehörige aufgehoben und bringt die Schweiz damit wieder vollständig in Einklang mit den üblichen Schengen-Regeln für Äthiopien. Die Entscheidung, die an der Regierungssitzung am 12. Juni 2026 getroffen wurde, folgt einem ähnlichen Schritt der EU, nachdem Brüssel die Zusammenarbeit Addis Abebas bei Rückführungen als „deutlich verbessert“ bewertet hatte. Praktisch bedeutet dies, dass äthiopische Geschäftsreisende und Touristen wieder von der Möglichkeit profitieren, auf unterstützende Dokumente zu verzichten, Gebührenbefreiungen für Inhaber diplomatischer und Dienstpässe gelten, Mehrfacheinreisevisa routinemäßig ausgestellt werden und eine gesetzliche Bearbeitungszeit von 15 Tagen gilt. Für multinationale Unternehmen, die Talente aus Äthiopien rekrutieren oder Projekte dort managen, reduziert der Wegfall der zusätzlichen Bürokratie und Zeitaufwände den administrativen Aufwand und die Reisekosten. Dieser Schritt signalisiert zudem Berns Bereitschaft, Migrationsmaßnahmen schnell anzupassen, wenn Partnerländer eine bessere Zusammenarbeit bei Rückführungen zeigen. Personalverantwortliche sollten jedoch beachten, dass die üblichen Schengen-Dokumentationsanforderungen (Reiseversicherung, Finanznachweis, Rückflugticket) weiterhin gelten und die Erleichterungen bei einer Verschlechterung der Zusammenarbeit wieder ausgesetzt werden können. Die Schweizer Vertretungen in Addis Abeba wenden die neue Regelung bereits an; Interessierte werden empfohlen, die aktualisierte Checkliste von der Website der Botschaft herunterzuladen und frühzeitig Termine zu vereinbaren, da mit einem anfänglichen Anstieg aufgeschobener Anträge gerechnet wird.