
Der lang erwartete EU-Pakt zu Migration und Asyl trat am 12. Juni 2026 nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft. Als Schengen-Dublin-assoziiertes Land hat die Schweiz gleichzeitig ein Paket von Gesetzes- und Verordnungsänderungen umgesetzt, um ihr Asyl- und Grenzmanagement weiterhin anzupassen. Wichtige Schweizer Anpassungen umfassen die Einführung eines einheitlichen Screening-Verfahrens an den Außengrenzen, Änderungen der Visaverordnung, aktualisierte Eurodac-Biometrics-Regeln sowie neue Datenweitergabevorgaben bei Dublin-Überstellungen. Das Staatssekretariat für Migration betont, dass die Reformen die Identifikation beschleunigen, sogenannte Sekundärbewegungen eindämmen und offensichtlich unbegründete Asylgesuche reduzieren sollen – Ziele, die auch von den Schweizer Kantonen geteilt werden, die die Unterbringungskosten tragen. Für Arbeitgeber ist die sichtbarste Neuerung eine 24-Stunden-„Vulnerabilitätsprüfung“ an Flughäfen wie Zürich und Genf, die die Ankunftsformalitäten für neue Mitarbeitende aus Nicht-EU-Staaten vorübergehend etwas verlängern könnte, bis sich die Abläufe eingespielt haben. Mittelfristig könnten jedoch vereinfachte Dublin-Überstellungen Ressourcen des SEM freisetzen, um Arbeitserlaubnisanträge schneller zu bearbeiten. Der Pakt etabliert zudem einen EU-weiten „Solidaritätspool“ zur Umverteilung von Asylsuchenden. Obwohl die Schweiz kein Vollmitglied der EU ist, hat Bern freiwillige finanzielle Beiträge zugesagt und vermeidet so verpflichtende Umverteilungen, die die kantonalen Wohnungsmärkte belasten könnten. Mobility-Teams sollten die kommenden Umsetzungsverordnungen genau verfolgen – insbesondere jene, die die Aufbewahrungsfristen für Visadaten betreffen, da diese die Compliance bei der Dokumentation von Geschäftsreisenden beeinflussen. Schulungen für Flughafenpolizei und kantonale Migrationsämter begannen im Mai, doch Stakeholder rechnen mit Anlaufschwierigkeiten. Führungskräfte im Bereich Global Mobility wird empfohlen, neue Mitarbeitende frühzeitig über mögliche Interview- und Fingerabdruckverfahren zu informieren und sicherzustellen, dass sie Arbeitsverträge oder Entsendeschreiben mitführen, um die Einreise zu beschleunigen.
Quelle: EUAA & Swiss fedpol releases